Finanzspritze mit Bedingungen
Digitalisierung und Notfallversorgung von Kliniken können jetzt mit Bundesgeldern ausgebaut werden
Krankenhäuser bekommen mehr Geld. Insgesamt 4,3 Milliarden Euro sollen für Notfallversorgung, IT-Sicherheit und Digitalisierung fließen. Diese Eckpunkte stehen im Entwurf des Krankenhauszukunftsgesetzes, dem das Bundeskabinett am Mittwoch zustimmte. Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegte Regelung soll schon im Oktober in Kraft treten. In der genannten Investitionssumme ist auch ein Anteil der Bundesländer von 1,3 Milliarden Euro enthalten.
Der Minister durchbricht damit die Vorgabe, dass für Krankenhausinvestitionen eigentlich die Länder zuständig sind. Doch das funktioniert seit Jahren nicht, es herrscht bundesweit ein großer Investitionsstau. Wenn Kliniken dennoch an- und ausbauen oder modernisieren wollen, müssen sie schon lange auf andere Quellen zurückgreifen. Dazu gehörte es, Einnahmen zulasten der Pflege umzuschichten. Der Bund wird also, wenn das Gesetz im beschleunigten Verfahren noch im September den Bundestag passiert, zum ersten Mal seit Jahrzehnten eigene Haushaltsmittel für Investitionsaufwendungen der Kliniken einsetzen. Ein entsprechender Zukunftsfonds wird beim Bundesamt für Soziale Sicherung eingerichtet, hier können die Länder schon jetzt bis Ende 2021 Förderanträge stellen. Im Gesetzentwurf sind einige Bedingungen eingebaut, nach denen die Länder um eine Kofinanzierung nicht herumkommen sollten. Die Praxis wird zeigen, ob das tatsächlich greift. Auf jeden Fall dürfen die Länder auch bei Mitfinanzierung im Rahmen des neuen Gesetzes die eigenen Krankenhausinvestitionen in der Folge nicht noch weiter kürzen.
Im zweiten Teil des Gesetzentwurfes geht es um die Fortschreibung der Hilfen, mit denen die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für die Krankenhäuser aufgefangen werden sollen. Das wird aber nicht mehr, wie gehabt, pauschal je freigehaltenes Bett erfolgen, sondern die Erlösrückgänge durch die Coronakrise werden erst auf Verlangen des Krankenhauses, und zwar mit den Kostenträgern individuell ermittelt und ausgeglichen. Zu den Kostenträgern zählen die gesetzlichen Krankenversicherungen - mit denen es in Finanzierungsfragen regelmäßig zu Auseinandersetzungen kommt. Das dürfte auch hier vorprogrammiert sein. Mehrkosten der Kliniken, zum Beispiel für persönliche Schutzausrüstungen, können ebenfalls ausgeglichen werden.
Wie in Gesetzentwürfen aus dem Gesundheitsministerium nicht erst seit Beginn der Coronakrise üblich, wurden noch diverse andere Themen untergebracht. So soll der Schutzschirm für Pflegeeinrichtungen bis März 2021 verlängert werden, was etwa die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege schon begrüßte. Der in der Coronakrise leicht erweiterte Leistungszeitraum für das Kinderkrankengeld wird zeitlich ebenfalls verlängert, aber nur bis Ende des Jahres. Die Akuthilfen für pflegende Angehörige sollen ebenfalls bis Ende des Jahres verlängert werden.
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