Höhere Lotteriegewinne bei »6 aus 49«
Was ändert sich ab September 2020?
Kinderbonus: Die Familienkassen haben am 7. September mit der Auszahlung des Corona-Kinderbonus begonnen. Die erste Bonusrate von 200 Euro pro Kind wird zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt. Die zweite Rate von 100 Euro folgt im Oktober. Wann der Kinderbonus auf dem Konto ist, hängt von der Endziffer der Kindergeldnummer ab. Steht dort eine Null, erfolgte die Auszahlung am 7. September. Die Endziffern 1 bis 9 werden im Laufe des Septembers nach und nach überwiesen. Von dem Bonus profitieren vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 90 000 Euro, da die Zahlung nicht mit anderen Familien- oder Sozialleistungen verrechnet werden. Bei der Steuer wird die Bonuszahlung aber mit den Kinderfreibeträgen verrechnet, wodurch hohe Einkommen am Ende nichts von der Sonderzahlung haben.
Bußgelder für Maskenpflichtverweigerer: Ab 1. September wird die Einhaltung der Maskenpflicht in Zügen und an Bahnhöfen der Deutschen Bahn stärker kontrolliert. Wegen zahlreicher Verstöße gegen die Maskenpflicht auf Innenstadt-bahnhöfen will die Deutsche Bahn vor allem an den Abenden ihre Kontrollen verstärken. Bis zu 120 Züge sollen täglich kontrolliert werden. Zugbegleiter im Fern- und Regionalverkehr können Reisende ohne Maske des Zuges verweisen.
Lotterie: Die Lotterie »6 aus 49« wird vom 23. September an teurer. Ein Tippfeld für die Ziehungen mittwochs und samstags kostet 1,20 Euro statt wie bisher 1 Euro. Im Gegenzug soll es höhere Gewinne geben: Bei zwei Richtigen plus Superzahl sechs statt bisher fünf Euro. Mit sechs Richtigen ohne Superzahl sollen mehr Millionengewinne möglich sein. Zugleich wird neu geregelt, wann ein Lottojackpot bei der Ziehung »6 aus 49« in jedem Fall ausgeschüttet wird. Bislang gilt, dass der Jackpot bei der nächsten Ziehung geleert wird, wenn zuvor zwölf Mal in Folge kein Tipper sechs Richtige mit Superzahl hatte. Künftig gilt eine Höchstsumme von 45 Millionen Euro im Jackpot. Wird diese erreicht, wird ausgeschüttet. Die Laufzeit spielt dann keine Rolle mehr. Da die neue Regelung ab 23. September greift, ist es rechnerisch nicht mehr möglich, dass es vorher zwölf Ziehungen in Folge ohne sechs Richtige plus Superzahl gibt.
Ausbildung zum Psychotherapeuten: Bisher mussten angehende Psychotherapeuten nach dem Psychologie- oder Pädagogikstudium eine kostenpflichtige Ausbildung absolvieren. Ab September ist damit Schluss. Einige Universitäten bieten ein Direktstudium für Bachelor und Master an.
Insolvenzantragspflicht: Für Unternehmen, die durch die Corona-Krise in finanzielle Bedrängnis geraten, hatte die Bundesregierung die Insolvenzantragspflicht bis zum 30. September ausgesetzt. Diese Frist wird nun bis Jahresende verlängert.
Waffengesetz: Am 1. September ist das dritte Waffenänderungsgesetz in Kraft getreten. Zukünftig wird die zulässige Größe von Magazinen bei bestimmten Schusswaffen begrenzt. Außerdem werden halbautomatische Waffen verboten. Im Rahmen der Regeländerung werden Waffenbesitzer alle fünf Jahre überprüft. Damit Behörden eine Waffe besser nachverfolgen können, wird das nationale Waffenregister mit Angaben von der Herstellung bis zur Entsorgung erweitert. Agenturen/nd
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