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»Schattenmieten« laut Senator »perfide«
Sebastian Scheel (Linke) kritisiert Vermieter scharf für Verfahren, zwei Mietpreise zu nennen
Berlins Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke) hat scharfe Kritik an der Praxis von Wohnungseigentümern geübt, in Mietverträgen sogenannte Schattenmieten zu nennen. »Für mich ist das ein Ausdruck, dass die Wohnungswirtschaft die Botschaft des Mietendeckels nicht verstanden hat«, sagte Scheel am Freitag.
Seit Inkrafttreten des Berliner Mietendeckel-Gesetzes Ende Februar dieses Jahres - das sogenannte Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen - tauchen in vielen Wohnungsangeboten und Mietverträgen zwei Mietpreise auf. Der eine orientiert sich an der neuen festgelegten Obergrenze für Kaltmieten. Der andere, oft deutlich höhere, beschreibt den Preis, den der Vermieter nehmen würde, gäbe es das Gesetz nicht. Er soll fällig werden, falls das Bundesverfassungsgericht das Gesetz kippt. Ein Blick auf Immobilienportale zeigt, dass diese teilweise um ein Dreifaches höher liegen als die gesetzlich konforme Miete. Mit dieser Praxis haben private Vermieter und Wohnungsunternehmen auf die Einführung des Mietendeckels in der Hauptstadt reagiert. So hatte beispielsweise Max Heldt vom international agierenden Konzern des schwedischen Milliardärs Roger Akelius, zuständig für die Wohnungen in den zentralen Bezirken Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg und Charlottenburg-Wilmersdorf gegenüber »nd« erklärt: »Der Mieter weiß auf diese Weise, was auf ihn zukommen kann, wenn das Gesetz für verfassungswidrig erklärt werden sollte«. Akelius, ohnehin für exorbitante Mieten bekannt, schreibt Preise in Neuverträge, die teilweise mehr als fünfmal so hoch sind als laut Mietendeckel zulässig (»nd« berichtete).
Ziel des Gesetzes wird hintertrieben
»Das Perfide an der Schattenmiete ist, dass die Leute sich vielleicht die Obergrenze leisten können, die Schattenmiete aber nicht und sich deshalb dreimal überlegen, ob sie einen solchen Vertrag unterschreiben«, sagte Scheel. »Diese Verunsicherung, die dadurch geschaffen wird, konterkariert das eigentliche Ziel des Gesetzes«, erklärte der Senator. Scheel, der vor kurzem noch den Posten des Staatssekretärs der ehemaligen Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) innehatte, trat vor wenigen Wochen deren Nachfolge an. Lompscher hatte politisch das Vorhaben der Mietobergrenzen und deren gesetzliche Umsetzung massiv vorangetrieben.
Eigentumsverpflichtung verweigert
Scheel hält Schattenmieten auch aus grundsätzlichen Überlegungen für falsch: »Der Grundgesetzartikel der Eigentumsverpflichtung ist bei einigen offenbar nicht besonders stark präsent. Das ist genau der Grund, warum die Politik sich für den, aus Sicht der Vermieterinnen und Vermieter, harten Eingriff entschieden hat«, sagte er. »Wenn ich eine solche Miete verlangen kann, dann nehme ich sie auch« - wenn das die Logik sei, wie die Wohnungswirtschaft funktioniere, »dann haben wir ein ernsthaftes Problem«, so Scheel weiter.
Diese Haltung führe zu Verwerfungen, zur Entmischung der Stadt und zu Gentrifizierung. »Eigentum verpflichtet, auch zur Übernahme von Verantwortung. Man muss doch sehen, was die Wirkung des Handelns ist«, erklärte der Senator. »Aber offensichtlich wird das von einigen völlig ausgeblendet.« Nach Scheels Überzeugung geht es dabei nicht um Einzelfälle: Einige wohnungswirtschaftliche Verbände hätten ihren Mitgliedern offensichtlich zu Schattenmieten geraten, sagte Scheel. »Insofern scheint es mir eher ein verbreitetes Phänomen zu sein.« Mit dpa
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