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Krankschreibung per Video

Auf acht Seiten alles über neue Regelungen, Verfügungen und Gesetze

  • Lesedauer: 3 Min.

Keine überfüllten Wartezimmer mehr, sondern den Arzttermin ganz bequem von zu Hause wahrnehmen. Das ist keine Zukunftsmusik, sondern hat sich in der Corona-Krise bewährt und durchgesetzt. Mehr noch: Patienten können sich künftig unter bestimmten Voraussetzungen per Videosprechstunde vom Arzt krankschreiben lassen. Einzelheiten im nd-ratgeber.

Soziales und Gesundheit: Wie Sozialgerichte urteilten – Krankenkasse kommt für Fahrtkosten bei stufenweiser Wiedereingliederung auf. Die stufenweise Wiedereingliederung ins Arbeitsleben gehört zur medizinischen Rehabilitation. Man erhält Krankengeld von der Krankenkasse. Da es sich um eine medizinische Maßnahme handelt, muss diese dann auch die Kosten für Fahrten zum Arbeitsort erstatten. Radfahrer hat Anspruch auf Kostenerstattung: Jobcenter können Bezieher von Arbeitslosengeld II zu Meldeterminen verpflichten. Die Fahrkosten für ÖPNV oder das eigene Auto werden erstattet. Auch Fahrradfahrer haben beim Jobcenter grundsätzlich einen Anspruch auf Kostenerstattung. Ausführlich im nd-ratgeber.

Arbeit: Persönlichkeitsrecht – Mitarbeiterfoto. Viele Unternehmen nutzen auch Facebook, um sich zu präsentieren. Sofern sie Fotos posten, auf denen Mitarbeiter zu erkennen sind, müssen diese vorher zugestimmt haben. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin und berichtet über eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Lübeck. Eine Erläuterung des Urteils im nd-ratgeber.

Wohnen: Bundesgerichtshof – Mieterschutz vor überhöhten Modernisierungskosten. Erneuern Vermieter noch funktionstüchtige, aber schon arg in die Jahre gekommene Bauteile und Einrichtungen im Mietshaus, dürfen sie dem Mieter nicht die vollen Kosten aufbrummen. Vor einer Mieterhöhung müsse der Anteil herausgerechnet werden, der der Instandhaltung dient, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Einzelheiten im nd-ratgeber.

Grund und Haus: Wespenalarm – Die unliebsamen Tischgäste. Wespennester: Wohngebäudeversicherung kann Kosten für Umsiedlung abdecken. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) empfiehlt: Wohnungseigentümer sollten ihren Versicherungsschutz prüfen. Wer ein Wespennest auf dem Balkon, am Haus oder im Garten entdeckt, darf es keinesfalls selbst entfernen oder umsiedeln, denn Wespen stehen unter Naturschutz. Einzelheiten im nd-ratgeber.

Familie und Steuern: Tipps der Notarkammer Berlin – Über trans- und postmortale Generalvollmachten. Vorsorgevollmachten in Form von Generalvollmachten sind für Zeiten bestimmt, in denen ein Vollmachtgeber keine eigenen Entscheidungen mehr treffen kann. Was zu tun ist, wird im nd-ratgeber erläutert.

Geld und Versicherung: Diagnose Demenz (Teil 1) – Vorsorgen, solange man fit ist. Der Blick auf die demografische Entwicklung ist erfreulich. Immer mehr alte Menschen leben in Deutschland. Doch das Alter hat seine Tücken. So nehmen mit den Jahren in der Bevölkerung altersbedingte Erkrankungen zu. In drei Jahrzehnten werden hierzulande schätzungsweise drei Millionen Demenzerkrankte leben, so die Deutsche Alzheimer Gesellschaft. Da gilt es vorzusorgen. Unser Finanzexperte informiert im nd-ratgeber.

Verbraucherschutz: Wer sich vom Unfallort entfernt – Unfallflucht kein Kavaliersdelikt. Vom abgefahrenen Seitenspiegel oder Rempler beim Einparken bis hin zum schweren Unfall mit Personenschaden – wer sich einfach vom Unfallort entfernt, begeht eine Straftat. Tatsächlich genügt es schon, wenn man lediglich einen Zettel mit der eigenen Adresse unter den Scheibenwischer klemmt, um als Unfallflucht eingestuft zu werden. »Fakt ist: Unfallflucht – oft auch als Fahrerflucht bezeichnet – ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat und kann erhebliche rechtliche Konsequenzen, von Punkten im Fahreignungsregister über Fahrverbote bis hin zur Entziehung der Fahrerlaubnis, nach sich ziehen«, stellen die Verkehrsexperten vom Kraftfahrer-Schutz im nd-ratgeber fest.

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