Vorsorgen, solange man fit ist

Diagnose Demenz (Teil 1)

  • Hermannus Pfeiffer
  • Lesedauer: 4 Min.

Jahrzehntelang nahm die Lebenserwartung der Menschen in den Industriestaaten zu. Mittlerweile ist der Trend gebrochen: Ungesunde Ernährung, der beschleunigte Alltag und negative Umweltfaktoren gefährden zunehmend unser Leben. Trotz Erfolge in Hygiene und Medizin stagniert die statistische Lebenserwartung oder sinkt sogar. Dennoch wird bis 2050 die Zahl alter Menschen auch in Deutschland zunehmen.

Die demografische Entwicklung bedeutet auch, dass in Zukunft immer mehr Menschen mit altersbedingten Erkrankungen konfrontiert sein werden, sei es als unmittelbar Betroffene, als Angehörige oder als Freunde und Nachbarn. In Deutschland sind laut aktueller Schätzung der Deutschen Alzheimer Gesellschaft allein »etwa« 1,6 Millionen Menschen von einer Demenzerkrankung betroffen. Die meisten sind 85 Jahre und älter.

Lobbyorganisationen und Medizinindustrie haben sicherlich ein Interesse daran, normale, traditionelle Alterserscheinungen - »Oma wird tüttelig« - zu verkranken. Gewöhnliche Abweichungen von einer idealen Gesundheitsvorstellung werden zu Krankheitsbildern umgeschrieben. Werden diese Klassifikationen dann von Politik und Gesellschaft als »Krankheit« akzeptiert, lassen sie sich kommerziell nutzen.

Wichtige Geldangelegen- heiten vorab regeln

Doch die Kommerzialisierung von Gesundheit und Krankheit ändert natürlich nichts daran, dass Senioren im Vergleich zu ihren »besten Jahren« körperliche und kognitive Einschränkungen erleben.

Fast alle Älteren regeln ihre Bankgeschäfte auch dann noch selbst, wenn ihre geistigen Fähigkeiten schon deutlich abnehmen. Bei dieser selbstkritischen Diagnose oder durch Familie und Freunde sollten sie zum eigenen Schutz zeitnah vorsorgen. Alterserscheinungen beginnen, wie auch eine tatsächliche Demenz, meist schleichend. Allmählich werden Wahrnehmung und Gedächtnis gestört, und später ändert sich sogar das Verhalten des Menschen. Je weiter dieses alles voranschreitet, desto schwerer fällt es Betroffenen, ihren Alltag allein zu meistern, geschweige denn ihre Finanzen zu regeln.

Um ihre Eigenständigkeit zu wahren, sollten alte Menschen aber die alltäglichen Geldgeschäfte möglichst lange selber regeln. »Gleichzeitig müssen sie aber vor finanziellem Schaden und Verlust ihres Vermögens bewahrt werden«, sagt Anja Maultzsch, die sich für die Postbank mit dem Thema »Demenz und Alzheimer« befasst hat. »Erkrankte sollten deshalb möglichst früh das Gespräch mit Vertrauenspersonen suchen und ihnen Vollmachten erteilen, damit diese im Sinne der Betroffenen handeln können, wenn sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind.«

Bankvollmacht ist wichtig

Wichtig ist das Ausstellen einer Bankvollmacht. Die Bankvollmacht berechtigt den Vollmachtnehmer, über Giro-, Spar- und Depotkonten zu verfügen. Dieser Tipp gilt übrigens für alle Verbraucher: So sichern Sie, dass Sie in einem Krisenfall (indirekt) Zugang zu ihrem Geld behalten!

Zu diesem Zweck bieten Banken und Sparkassen entsprechende Formulare an. Ausgefüllt und vom Geldinstitut beglaubigt werden die Vollmachten auch von Behörden anerkannt. Bedenken Sie, dass Ehepartner keine gesetzlichen Vertreter des jeweils anderen sind. Für Paare bietet sich jedoch als Alternative zur Vollmacht die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos an.

Wer regelt die Geschäfte?

Grundsätzlich gilt für jede Art von Vollmacht: Sie können diese jederzeit widerrufen. Und eine Vollmacht kann entweder unbegrenzt (»über den Tod hinaus«) oder bei Eintritt gewisser Ereignisse wie Demenz oder Pflegebedürftigkeit gelten.

Mit einer sogenannten Vorsorgevollmacht können sie noch sehr viel weitreichendere Befugnisse als mit einer Bankvollmacht erteilen: Der Bevollmächtigte kann Kredite aufnehmen und sogar eine Erbschaft annehmen - oder ausschlagen. Zudem ermächtigt ihn die Vollmacht, Entscheidungen über schwerwiegende medizinische Eingriffe oder die Unterbringung in einem Altenheim zu treffen.

Auch hier gilt: Ohne Vollmacht können selbst Eheleute den Partner nicht gesetzlich vertreten. Das betrifft auch Eltern für ihre Kinder.

Um sich helfen zu lassen, können Sie sich an eine Beratungsstelle in ihrer Stadt, Gemeinde oder dem Landkreis wenden - die ist üblicherweise dem Sozialamt angegliedert und beglaubigt die Vollmacht auch (§ 129 BGB). Auch Verbraucherzentralen helfen.

Damit die Vorsorgevollmacht hieb- und stichfest ist, können Sie diese zusätzlich notariell beglaubigen lassen. Dies ist zweckmäßig, wenn sie Befugnisse bezüglich des Verkaufs eines Hauses oder einer anderen Immobilie beinhalten soll. Wenn Sie die Vorsorgedokumente nicht selbst verfassen mögen, können sie sich auch an private Dienstleister wenden.

Teil 2 kommenden Mittwoch: Vollmachten für Bank oder Immobilie können in falschen Händen großen Schaden anrichten.

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