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Wann haften Eltern für ihre Kinder?
»Eltern haften für ihre Kinder«, so steht es auf zahlreichen Schildern geschrieben. Wie genau ist dieser Spruch rechtlich zu verstehen?
Laut Gesetz haften Kinder unter 7 Jahren gar nicht. Bei der Frage, ob Eltern für ihre so jungen Kinder haften, kommt es darauf an, ob sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. So sehen Gerichte je nach Alter des Kindes und konkreter Situation unterschiedlich lange Zeiträume vor, die Eltern es unbeaufsichtigt lassen dürfen. War das Kind länger unbeaufsichtigt und hat in dieser Zeit etwas angestellt, kommt eine Haftung der Eltern wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht in Frage. War das jedoch nicht der Fall, müssen Eltern auch nicht haften. Dann haben Geschädigte mitunter das Pech, keinen Anspruchsgegner zu haben.
Ist davon auszugehen, dass ein Kind die Folgen seines Tuns noch nicht richtig einschätzen konnte, könnten die Eltern haftbar sein. Auch in diesem Fall kommt eine Haftung der Eltern aber nur in Frage, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Klagt der Nachwuchs am Morgen über Unwohlsein, sind sich viele Eltern unsicher, ob das Kind so in die Schule kann. Mit Husten, Schnupfen oder einer Magen-Darm-Erkrankung sollte es auf jeden Fall besser das Bett hüten. Ist der kleine ABC-Schütze so krank, dass er nicht am Unterricht teilnehmen kann, müssen Eltern die Abwesenheit bei der Schule melden – am besten per Anruf oder E-Mail. Bei manchen ist dies auch per Online-Formular möglich. Da Schulrecht Ländersache ist, unterscheiden sich die konkreten Regelungen für Krankmeldungen je nach Bundesland. Aber auch die Schulen selbst legen häufig bestimmte Vorschriften fest. Eltern sollten sich daher an der Schule informieren, was bei Entschuldigungen gilt.
Ebenfalls unterschiedlich geregelt ist eine Attestpflicht. Wann Eltern mit ihrem Kind zum Arzt müssen, ist meist in der Schulordnung festgelegt. In vielen Bundesländern herrscht die Regel, dass Schulen nach einer bestimmten Anzahl von Fehltagen ein Attest verlangen können, aber nicht müssen. Es ist sogar möglich, dass Schulen nur in bestimmten Fällen individuell ein Attest fordern, und zwar wenn begründete Zweifel vorliegen, ob das Kind tatsächlich krank ist. Diese Vermutung könnte beispielsweise bestehen, wenn es besonders häufig an Prüfungstagen oder am letzten Schultag vor den Ferien fehlt. Haben die Lehrkräfte den Verdacht, dass das Kind den Unterricht regelmäßig schwänzt, verlangen mache Schulen zudem ein schul- oder amtsärztliches Gutachten.
Wer Flüge ein oder zwei Tage vor Beginn der Ferien bucht, kann häufig bares Geld sparen. Doch dürfen Eltern ihren Kindern einfach erlauben, vom Unterricht fernzubleiben? In Deutschland herrscht eine Schulpflicht. Eine Beurlaubung von der Schule ist daher nur aus wichtigen Gründen möglich, zum Beispiel bei Sportwettkämpfen, Beerdigungen oder familiären Feierlichkeiten. Früher in den Urlaub zu fahren, gehört allerdings nicht zu diesen wichtigen Gründen dazu. Viele Schulordnungen untersagen daher explizit eine Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Schulferien. Eltern, die ihr Kind fälschlicherweise krankmelden, verletzen die Schulpflicht und sie begehen damit eine Ordnungswidrigkeit. Das kann unter Umständen ein Bußgeld nach sich ziehen. ERGO-Rechtsschutz
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