Chauffeurservice mit Mundschutz
Die Bundesländer haben ihre Regeln für touristische Busreisen angeglichen. Wie geht es beim »neuen Reisen« in einem Reisebus zu? Von Hans-Werner Rodrian
Busreisen sind wieder möglich, wenn auch das Angebot noch eingeschränkt ist. Wie in Bahn und Flugzeug herrscht Maskenpflicht, aber kein zwingender Mindestabstand mehr. Freiwillig halten einige Anbieter aber weiter Distanz. Wie funktioniert das neue Busreisen? Wir erklären die Vorgaben der Gesundheitsbehörden und was die Busfirmen tun, um Sicherheit und Wohlbefinden der Reisegäste zu steigern.
Bei der Buchung
Bereits bei der Buchung, die immer häufiger kontaktlos per Internet oder Telefon möglich ist, werden die Reisegäste über die Vorschriften und das von der deutschen Busbranche gemeinsam erarbeitete Hygienekonzept aufgeklärt. Danach wird den Fahrgästen im Bus Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt. Zusätzlich sollte aber jeder Reisende auch den eigenen Mund-Nasen-Schutz mitbringen.
Vor der Fahrt
Vor jeder Reise erfolgt eine gründliche Reinigung und Desinfektion der Reisebusse, die Fahrer werden mit Gesichtsmasken und Einweghandschuhen ausgestattet. Manche Unternehmen holen die Gäste ab, das geschieht momentan gern in Kleinbussen, die viel Abstand zwischen den Gästen gewährleisten.
Besteigen und Verlassen
Um Berührungen mit Fremden zu vermeiden, gibt es ein klares Ein- und Ausstiegskonzept. Die Fahrgäste erhalten feste Sitzplätze und werden vorab informiert, ob sie über die vordere oder hintere Bustür zusteigen. Das Reisegepäck wird nur vom Busfahrer im Gepäckraum verstaut.
Während der Fahrt
Die gesamte Reise über ist ebenso wie in Bahn und Flugzeug für die Fahrgäste das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht. Halstuch oder Schal sind auch möglich. Zudem muss mindestens alle zwei Stunden eine viertelstündige Pause eingelegt werden, während derer die Gäste den Bus verlassen müssen und der Bus gelüftet werden muss.
Kein Mindestabstand zwingend
Ein Mindestabstand ist so weit wie möglich gewünscht, aber nicht mehr Pflicht. Ebenso muss nicht jede zweite Sitzreihe freigehalten werden. Dafür muss ein Mund-Nase-Schutz während des Aufenthalts im Bus getragen werden. Die größere Distanz wird bei einigen Anbietern in Luxusbussen freiwillig weiter gepflegt. Franz Gerstmayr vom Münchner Anbieter Geldhauser: »Viele unserer Gäste schätzen das sehr.« Im Fünfsterne-Bus ergibt das maximal 15 Gäste.
Die Bordtoiletten
Die Bordtoiletten dürfen weiter benutzt werden, mindestens täglich muss eine komplette Desinfektion sichergestellt sein. Desinfektionsmittel müssen dafür immer bereitstehen. Einige Unternehmen haben die Toiletten aber abgesperrt.
Stopps
Alle zwei Stunden ist ein Stopp Vorschrift. Bei solchen Pausen gelten die Hygieneregelungen des jeweiligen Landes, also zum Beispiel beim Anfahren von Rastplätzen und dem Aufsuchen von Restaurants.
Beim Restaurantbesuch:
Im Restaurant werden die Gäste gebeten, sich stets mit den gleichen Mitreisenden an einen Tisch zu setzen.
Mehr Frischluft
Die Klimaanlage ist neben dem Mund-Nasen-Schutz die wichtigste Sicherheitsquelle. Die Luftzirkulation muss während der gesamten Reise aktiv sein; sie sorgt für eine Reduktion der Virenlast und damit für eine Senkung des Ansteckungsrisikos. Für einen regelmäßigen Luftaustausch im Fahrzeug werden vermehrt Pausen eingelegt.
Nach der Fahrt
In den Pausen und nach der Reise werden alle kritischen Kontaktflächen im Bus durch den Fahrer bzw. Reiseleiter desinfiziert und gereinigt. Zu den kritischen Stellen gehören Haltegriffe und Knöpfe, Armlehnen und Kopfteile.
Bordservice
An Bord der Reisebusse darf es weiterhin etwas zu essen und zu trinken geben. Der Service wurde aber umgestellt: Es dürfen nur verpackte Snacks angeboten und ausgegeben werden. Getränke gibt es in Flaschen, Speisen aus dem Ofen sind nicht mehr zulässig, Besteck auch nicht. Alkohol darf nicht konsumiert werden. Beim Ausgeben von Getränken und Snacks im Bus muss die Reiseleitung Einweghandschuhe und Mundschutz tragen.
Wenn etwas schiefläuft
Sollte eine bereits gebuchte Busfahrt ausfallen, gelten die Regelungen der EU-Fahrgastrechteverordnung für den Busverkehr. Das Busunternehmen ist verpflichtet, rechtzeitig zu informieren. Mehr Informationen zu diesem Thema finden sich auf der Webseite des Europäischen Verbraucherzentrums. www.evz.de/reisen-verkehr/reiserecht
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