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  • Berliner Paritätsgesetz

Schluss mit der Männerdominanz

Friedrich-Ebert-Stiftung veröffentlicht juristisches Gutachten zu Berliner Paritätsgesetz

  • Nicole Opitz
  • Lesedauer: 4 Min.

Gleich viele Frauen und Männer im Parlament - davon ist Berlin zurzeit noch weit entfernt. Damit der Gesetzgeber die Gesellschaft, zumindest was die Geschlechterverteilung betrifft, gleichberechtigt widerspiegelt, plant Rot-Rot-Grün schon länger ein Paritätsgesetz. Nachdem Thüringen zuletzt mit einem solchen Gesetz vor Gericht gescheitert ist und in Brandenburg Klagen dagegen anhängig sind, veröffentlicht die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) am Dienstag eine juristische Studie zum Thema, die »nd« vorab vorliegt. Das Ergebnis ist eindeutig: »Eine paritätische Änderung des Berliner Wahlgesetzes ist im Rahmen der geltenden Verfassung von Berlin und des Grundgesetzes in verfassungskonformer Weise möglich und zudem geboten«, so Autorin Silke Ruth Laskowski.

Grundlage für eine Besetzung des Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen mit je mindestens zur Hälfte Frauen ist Artikel 3 des Grundgesetzes: »Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin«, heißt es dort. Und dass niemand wegen seines*ihres Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Und wie sieht es mit anderen Geschlechtern als männlich und weiblich aus? Wenn die Personen das möchten, müsse es sichtbar sein können, sagt Laskowski dem »nd«. Aber: »Niemand kann sie zwingen, sich zu outen.«

Freiwilligkeit unwirksam

Ohne ein Paritätsgesetz gebe es keine Chancengleichheit von Kandidatinnen, strukturelle Diskriminierung werde so ermöglicht und begünstigt, heißt es in dem Gutachten der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung. Während die Berliner Linke schon vor anderthalb Jahren einen Entwurf für ein solches Gesetz präsentierte und die Grünen im März ein entsprechendes Eckpunktepapier vorlegten, diskutiert die SPD immer noch. Derzeit geben die Männer den Ton an: Nur ein Drittel der Parlamentarier*innen im Abgeordnetenhaus sind Frauen, in den Bezirksverordnetenversammlungen sind es 39 Prozent. Freiwillige Empfehlungen wie das CDU-Quorum von 30 Prozent hält Studienautorin Laskowski für »unwirksam«. Die CDU hat mit nur knapp zehn Prozent Frauen (drei von 31 Abgeordneten) mit die wenigsten Frauen im Berliner Parlament, direkt nach der AfD (zwei von 22).

Laut Studie gehen vor allem die Direktmandate eher an Männer als an Frauen. Das liege auch daran, dass diese selbst finanziert werden müssen. Da Frauen im Schnitt 20 Prozent weniger verdienen als Männer, sieht Laskowski darin eine mittelbare Diskriminierung, die die Kandidatur von Frauen »strukturell erschwert und verhindert«. Das zeigt ein Beispiel aus München, wo eine alleinerziehende Mutter eine Direktkandidatur zurückziehen musste, weil die Nominierungspraxis 100 000 Euro kostete. »Das geltende Wahlrecht strukturiert hier das Ergebnis vor«, so Laskowski. Frauen in Parlamenten seien jedoch wichtig, damit sich auch ihre Lebensrealität auf die Gesetzgebung auswirkt. Als Beispiel führt sie den Straftatbestand der Vergewaltigung in der Ehe an, der nur durch ein fraktionsübergreifendes Frauenbündnis ermöglicht werden konnte.

Thüringer Urteil ein »Fehler«

Thüringen und Brandenburg hatten 2019 als erste Bundesländer Paritätsgesetze beschlossen. In Brandenburg haben NPD, AfD Junge Liberale und die Piraten dagegen geklagt. Eine Entscheidung steht noch aus. In Thüringen hat der Verfassungsgerichtshof nach einer Klage der AfD entschieden, dass das Gesetz nicht mit der Thüringer Verfassung im Einklang stehe. Laskowski sieht darin einen Fehler: »Das Landesverfassungsgericht hat das Thüringer Landesverfassungsgesetz vor das Grundgesetz gestellt. Das Ergebnis ist ein Standard, der unterhalb des Gleichberechtigungsschutzes liegt«, sagt sie zu »nd«. Laskowski und andere haben dagegen Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Weil Laskowski das Grundgesetz als maßgeblich für das Berliner Paritätsgesetz versteht, lässt sich das Gutachten auch auf andere Bundesländer sowie auf die Bundesebene übertragen. Gestützt wird ihre Argumentation durch einen Beschluss des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der das Paritätsgesetz in Slowenien bestätigte. »Paritätisch besetzte Parlamente entsprechen heute dem europäischen Demokratieverständnis«, schlussfolgert Laskowski.

Nicht nur Frauen unterrepräsentiert

Wann es einen Entwurf zum Berliner Paritätsgesetz geben wird, ist noch nicht abzusehen. Kritik an dem geplanten Gesetz gibt es nicht nur von der AfD. Denn nicht nur Frauen sind im Abgeordnetenhaus und den BVVen unterrepräsentiert. Delal Atmaca, Geschäftsführerin des Dachverbandes der Migrantinnen*organisationen DaMigra, wünscht sich mehr post- und migrantische Stimmen in den Parlamenten. »Ich wünsche mir ein Paritätsgesetz - aber ein diversitätsorientiertes«, sagt sie zu »nd«. »Dazu gehören neben geschlechtlicher und kultureller Vielfalt auch mehr Altersdiversität, Menschen mit Behinderung oder unterschiedlichen sozialen Herkünften.«

Laskowski hält solche Forderungen für nicht zielführend: »Die Diskussion würde abdriften, wenn wir jetzt mit dem Merkmal Migration anfangen«, glaubt sie. »Wir müssen diese Diskussion zu Ende führen. Es muss deutlich werden: Alle Männer und alle Frauen profitieren von Parität.« Für die nächsten Wahlen ist es dafür ohnehin zu spät. Selbst wenn das Paritätsgesetz noch in dieser Legislatur beschlossen werden würde, würde es erst für die Wahlen im Jahr 2026 gelten.

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