Rund um Kurzarbeit und Corona

Fragen & Antworten

  • Bettina Markmeyer
  • Lesedauer: 3 Min.

Verlängert werden auch die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes und die Entlastungen für Arbeitgeber. Die Kurzarbeitsregelungen während der Corona-Krise im Überblick - dazu Fragen & Antworten.

Wie lange können Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld bekommen?

Beschäftigte können Kurzarbeitergeld bis zu zwei Jahre beziehen, längstens bis zum 31. Dezember 2021. Das haben die Koalitionsspitzen am 25. August 2020 in Berlin beschlossen. Normalerweise wird Kurzarbeitergeld bis zu einem Jahr gezahlt.

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld und wie entwickelt es sich?

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Kurzarbeit bekommen 60 Prozent des ausfallenden Nettolohns. Eltern bekommen 67 Prozent. Während der Corona-Krise erhalten Beschäftigte, deren Arbeitszeit um mehr als die Hälfte verringert wurde, vom vierten Kurzarbeitsmonat an (gerechnet ab März 2020) 70 Prozent (77 Prozent) des ausfallenden Lohns, ab dem siebten Monat 80 Prozent (87 Prozent). Diese Corona-Aufstockung wird es nun bis Ende 2021 für alle Beschäftigten geben, die bis März 2021 in Kurzarbeit gehen.

Unter welchen Umständen können Betriebe Kurzarbeit anmelden?

Normalerweise muss mindestens ein Drittel der Belegschaft von Arbeitsausfall und Lohneinbußen betroffen sein. Seit 1. März gilt: Bereits wenn ein Zehntel der Beschäftigten wegen Arbeitsausfalls weniger verdient, kann der Betrieb Kurzarbeit beantragen. Das gilt nun bis Ende 2021 auch für Leiharbeitsfirmen.

Wie wird den Arbeitgebern geholfen?

Arbeitgebern werden die Sozialversicherungsbeiträge auf das Kurzarbeitgeld ihrer Beschäftigten erstattet - anders als normalerweise, wo sie diese weitgehend selbst tragen müssen. Die vollständige Erstattung wird bis Juni 2021 verlängert, bis zum Jahresende 2021 wird die Hälfte der Beiträge erstattet. Werden die Beschäftigten während der Kurzarbeit weiterqualifiziert, erhält das Unternehmen die Sozialbeiträge bis längstens Ende 2021 weiterhin vollständig.

Können Kurzarbeiter ihr Einkommen aufbessern?

Wer in Kurzarbeit ist, darf eine Nebentätigkeit aufnehmen. Seit dem 1. Mai gilt das noch bis Ende dieses Jahres: Der Nebenverdienst schmälert das Kurzarbeitergeld nicht, solange das Gesamteinkommen aus Lohn, Kurzarbeitergeld und Nebenverdienst nicht höher ist als das frühere Nettoeinkommen. Im kommenden Jahr werden nur noch Minijobs nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.

Um wie viele Menschen und Betriebe geht es?

Es geht um Millionen Beschäftigte, Zehntausende Betriebe und viele Milliarden Euro. Nach jüngsten Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) bezogen im Juni 4,5 Millionen Menschen Kurzarbeitergeld. Im Mai - nach dem Lockdown im März und April - war nach den Daten der Bundesagentur mit 6,7 Millionen Menschen in 527 000 Betrieben der Höchststand bei der Kurzarbeit erreicht.

Seit Jahresbeginn hat die Bundesagentur für Arbeit rund zwölf Milliarden Euro für das Kurzarbeitergeld und die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge ausgegeben. Für dieses Jahr rechnet die Behörde wegen der Corona-Krise insgesamt mit Mehrausgaben von rund 30 Milliarden Euro. Das sind rund vier Milliarden mehr als die Rücklagen von knapp 26 Milliarden Euro, über die die Bundesagentur noch Ende 2019 verfügte. epd/nd

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