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Fall- wird Vorsorgepauschale
Ulrike Henning ärgert sich wieder mal über Gesetzgebungsflickwerk
Ein Gesetzentwurf aus dem Hause Spahn soll erneut vieles auf einmal regeln: zusätzliche Pflege-Assistenzstellen, einfachere Verordnung von Hilfsmitteln, Förderung für Hebammen. Und es werden Milliardenbeträge in den Gesundheitsfonds umgeschichtet. Leider müssen die Zusatzbeiträge der gesetzlich Versicherten im nächsten Jahr auch steigen, um voraussichtlich 0,2 auf 1,3 Prozent. Bei der Überfrachtung dieses neuen Versorgungsgesetzes ist absehbar, dass kaum etwas in aller Güte geregelt ist.
Das wird zu Recht kritisiert. Andere Themen gehen aber gleich ganz unter. In dem Gesetzentwurf, der jetzt im Bundeskabinett verabschiedet wurde, sind etwa Vorsorgepauschalen für häufig unterfinanzierte Klinikabteilungen im ländlichen Raum geplant. Kinderstationen können die ersten Nutznießer sein, als basisrelevant zählen auch Innere Medizin und Chirurgie.
Der Wermutstropfen ist die Höhe der Pauschalen: mindestens 400 000 Euro sollen fließen, höchstens aber 800 000 Euro pro Klinik. Zwar wären diese Häuser in strukturschwachen Gebieten ein wenig vom Diktat der Fallpauschalen entlastet. Es ist aber fraglich, ob das für ihren Erhalt ausreicht. Was weiter fehlt, ist die offene Debatte über eine zukunftssichere Krankenhausplanung.
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