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Trump besetzt das Oberste Gericht
»Katholische Extremistin« Amy Coney Barrett soll Ginsburg am US-Supreme Court folgen
Nachfolgerin der verstorbenen liberalen US-Verfassungsrichterin Ruth Bader Ginsburg soll Donald Trumps Kandidatin Amy Coney Barrett aus New Orleans werden, von Kritikern als »katholische Extremistin« bezeichnet. Der Präsident gab seine Nominierung am Wochenende in Washington bekannt. Die 48-jährige Barrett, Absolventin der katholischen Universität Notre Dame, ist derzeit Bundesrichterin.
Mit der erklärten Abtreibungsgegnerin und fünffachen Mutter, die der Senat erst noch bestätigen muss, will Trump den Supreme Court weiter nach rechts rücken. Er strebt ihre Einsetzung noch vor der Präsidentenwahl am 3. November an. Barretts erste Anhörung im Rechtsausschuss des Senats, wo die Republikaner wie in der Kammer insgesamt die Mehrheit haben, soll am 12. Oktober erfolgen. »Politico« hatte vor ihrer Nominierung geschrieben, Barretts Aufstieg wäre »ein 25 Jahre von katholischen Kulturkriegern vorbereiteter Coup und Höhepunkt im jahrzehntealten Projekt der Rechten, die Justiz umzugestalten«.
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Schon jetzt haben im Obersten Gericht konservative Richter ein Übergewicht von 5:4. Mit Barrett würde es sich auf 6:3 erhöhen. Verfassungsrichter amtieren auf Lebenszeit und haben durch ihr letztes Wort zu Streitfragen wie Abtreibungs- und Einwanderungsrecht, Wahl-, Waffen- oder Gesundheitsrecht enormen politischen Einfluss. Mit Barretts Bestätigung durch den Senat, die inzwischen als sicher gilt, hätte Trump in seiner ersten Amtszeit bereits drei Richter im Supreme Court platziert und die Institution so für Jahrzehnte geprägt. Die Demokraten um Präsidentschaftskandidat Joe Biden hatten nach Ginsburgs Tod dazu aufgerufen, die Vakanz erst durch den neu zu wählenden US-Präsidenten besetzen zu lassen. Das scheiterte an Widerstand und Geschlossenheit der Republikaner im Senat.
Die Berufung Barretts bedeutet für mehrere Themen Gefahr – für das unter Präsident Obama verabschiedete Gesetzeswerk zur Krankenversicherung (»Obamacare«) und für den Fortbestand des Grundsatzurteils von 1973, das jeden Bundesstaat verpflichtet, Abtreibungen zu ermöglichen. Die Gefahr für »Obamacare«, ein Paket, das Millionen US-Amerikanern ohne Krankenversicherung Schutz gebracht hat, ist sogar akuter als für das Abtreibungsrecht – in Zeiten der Covid-19-Pandemie erst recht. Insofern ist der Tod von Ruth Bader Ginsburg ein doppelter Verlust: Eine verdiente Juristin ist gestorben. Und vieles, das sie verbessern half, ist mit ihrem Tod wieder gefährdet.
Trump lehnte es in der Vorwoche mehrfach ab, eine geordnete Amtsübergabe zuzusichern, sollte er die Wahl verlieren. Nur für einen Fall stellte er bei Fox News Radio in Aussicht zu gehen. Sender: Wenn der Wahlausgang vors Oberste Gericht kommt und es entscheidet, Joe Biden hat gewonnen, würden Sie das akzeptieren? Präsident: »Damit würde ich mich einverstanden erklären. Aber ich denke, wir haben noch einen weiten Weg bis zu diesem Punkt.« Keiner weiß aktuell, was konkret das Verfassungsgericht auf den Plan rufen würde.
Die »Washington Post« hält Anfechtungen in drei Szenarien für möglich: 1) wenn weder Trump noch Biden mit einem eindeutigen Ergebnis gewinnt; 2) wenn sich die Stimmenauszählung in Schlüsselstaaten hinzieht; 3) wenn beide Kandidaten den Ausgang anfechten. Der Supreme Court entschied schon einmal die Wahl – im Jahr 2000, als die Auszählung in Florida umstritten war. Diesmal könnte das Oberste Gericht gleich mehrere Anfechtungen in mehreren Bundesstaaten zu behandeln haben.
Trumps Weigerung, eine geordnete Amtsübergabe zuzusichern, zeigt, welchen Stellenwert das Oberste Gericht für ihn nicht nur in der Nachbesetzung, sondern als direktes Mittel zur Sicherung seiner Wiederwahl einnimmt. Trump besetzt mit Barrett nun zum dritten Mal das Oberste Gericht mit einem Juristen seiner Wahl. Und er sieht im Gericht mit seiner dort heraufziehenden klar rechten Mehrheit den Garanten seines Amtes. Michelle Goldberg schrieb, Richtung Wähler, in der »New York Times«: »Trump will Sie glauben machen, dass Sie ihn nicht loswerden können.«
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