Ein Klick - drei Verträge
Verbraucherzentrale Brandenburg warnt
Abhilfe versprechen vermeintlich kostenfreie Kreditkarten. Angebote dafür gibt es zuhauf im Internet. Doch kostenfrei ist hier rein gar nichts. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) melden sich immer wieder verzweifelte Verbraucher in den Beratungsstellen der VZB, weil ihnen Inkassopost ins Haus geflattert ist - und dies gleich dreifach.
»Kostenlose« Kreditkarte kostet über 1000 Euro
»Verbraucher landen auf der Suche nach kostenfreien Kreditkarten immer wieder auf den Webseiten windiger Anbieter, häufig mit Sitz im Ausland«, so Stefanie Kahnert, Juristin bei der VZB.
Gibt der Verbraucher seine Daten in die Anfragemaske ein, nimmt das Drama seinen Lauf: Für die eben noch kostenlose Kreditkarte werden plötzlich knapp 100 Euro fällig. Dabei bleibt es aber nicht: Die Abzocker stellen weitere Gebühren von über 300 Euro in Rechnung für die Entfernung etwaiger negativer Schufa-Einträge. Und wenn man den Verbraucher schon mal am Haken hat, bekommt er noch eine weitere Rechnung von über 300 Euro für eine »Bonitätsverwaltung«.
»Jede dieser Forderungen wird später einzeln von einem Inkassodienst eingetrieben, da hinter jeder der drei Rechnungen ein anderer Anbieter steht. Mit zusätzlichen Inkassokosten kommt schnell ein vierstelliger Betrag zusammen«, so die Juristin der Verbraucherzentrale.
Intransparente Kosten im Kleingedruckten
Die Webseiten sind alle ähnlich aufgebaut. Modern und vermeintlich übersichtlich. Nutze ich die Webseiten auf dem Handy, wird häufig nur das Formular selbst angezeigt, in das ich meine persönlichen Daten eintrage.
Über die Kosten wird darin nicht informiert. Diese sehe ich nur, wenn ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchforste oder deutlich unterhalb des »Jetzt-Kaufen«-Buttons die kleingedruckt wiedergegebenen Gebühren studiere, die dort gern in »Cent pro Tag bei 365 Tagen p.a. bei 24 Monaten Laufzeit‹« angegeben werden.
»Bei so viel Intransparenz kann nicht von übereinstimmenden Willenserklärungen gesprochen werden, die für den Vertragsschluss erforderlich sind«, so die Juristin. Nach Ansicht der VZB sind solche Verträge daher nie zu Stande gekommen.
Kümmern müssen sich Betroffene trotzdem: »Setzen Sie sich zur Wehr«, appelliert die Verbraucherschützerin. »Nutzen Sie unsere Musterbriefe oder lassen Sie sich beraten, wenn Sie Opfer dieser Masche geworden sind. Lassen Sie sich durch die Inkassopost nicht einschüchtern. Dieses Geschäft darf sich für die Anbieter nicht mehr lohnen.«
Betroffene können sich telefonisch bei der VZB beraten lassen:
- Terminvereinbarung unter (0331) 98 22 99 95 (Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr)
- online unter www.vzb.de/terminbuchung,
- E-Mail-Beratung auf www.vzb.de/emailberatung
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