Konsum auf Pump kommt teuer zu stehen
Restschuldversicherung
Zwei von drei Konsumkrediten werden mit einem Zusatzvertrag garniert: einer Restschuldversicherung. Weit mehr als zwei Millionen solcher Verträge sind nach einer Schätzung der Finanzaufsicht Bafin bundesweit im Umlauf. Auch über eine Million Lebensversicherungsverträge enthalten eine Restschuldversicherung. Diese springt im Notfall ein, wenn der Kunde etwa arbeitslos wird und seine Raten nicht mehr bezahlen kann. Auch im Todesfall hilft eine Restschuldversicherung den Hinterbliebenen, Schulden zu tilgen.
Es gibt sie nicht umsonst
Eine solche Absicherung kann also durchaus zweckmäßig für Verbraucher sein. Doch selbstverständlich gibt es sie nicht umsonst. Umgerechnet in Zins und Zinseszins kann sich durch eine solche Police der effektive Zins, den Sie für einen Kredit zahlen, verdoppeln. Für die Bank dient die Restschuldversicherung als zusätzliche Sicherheit.
Auch das kann durchaus sinnvoll sein. Dadurch kann sogar der Preis eines Darlehens, nämlich der Zinssatz, sinken (weil das Risiko für die Bank damit geringer wird). Was allerdings durch die zusätzlichen Kosten für den Versicherungsschutz oft mehr als neutralisiert wird.
Üblicherweise sind Restschuldversicherungen als Gruppenversicherung ausgestaltet. Der Vertrag wird zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Kreditinstitut abgeschlossen. Die Bank wird damit Versicherungsnehmer. Der Kunde der Bank, der Darlehensnehmer, tritt dem Gruppenversicherungsvertrag lediglich als versicherte Person bei, wird also nicht Vertragspartner des Versicherungsunternehmens.
Neben kollektiven Restschuldversicherungen gibt es noch die individuelle Absicherung. Bei dieser Einzelversicherung wird der Bankkunde direkt Vertragspartner des Versicherungsunternehmens, was die Sache in der Praxis etwas umständlicher machen kann.
Eine Befragung von Versicherungsunternehmen zeigt, dass beide Arten sich in der Praxis in etwa die Waage halten.
Blick hinter die Kulissen
Ein Marktforschungsinstitut hat für die Bundesfinanzaufsicht Bafin online 4969 Personen nach ihren Erfahrungen befragt. Die Anfang September 2020 veröffentlichte »Verbrauchererhebung zur Restschuldversicherung« soll nach Geschlecht und Alter repräsentativ sein. Die Ergebnisse sind bemerkenswert, stützen sie doch teils die Kritik der Verbraucherschützer, teils widersprechen sie gängigen Vorurteilen in der Finanzbranche.
Nach der Online-Erhebung der Bafin ist Konsum auf Pump weiterhin erstaunlich beliebt: Ein Fünftel der Verbraucher kauft Konsumgüter auf Kredit! Der »Point of Sale« für die Kreditverträge sind nicht Warenhäuser oder Internethändler, sondern überwiegend werden Restschuldversicherungen von Kreditinstituten an den Mann oder die Frau gebracht.
Die Bedeutung der Restschuldversicherung ist geringer als von Kritikern befürchtet: Nur drei von zehn Verbrauchern schließen eine Restschuldversicherung ab, um eine Darlehensrückzahlung abzusichern. Bei Konsumkrediten für Möbel oder auch Urlaubsreisen ist der Anteil allerdings deutlich höher als etwa bei Autokäufen.
Von den restlich Versicherten wurde ein Großteil von Beratern überredet. Acht von zehn dieser Restschuldversicherungsnutzer, so der Fachausdruck, geben nämlich unter anderem an, dass der Abschluss der Police ihnen (von der Bank) »empfohlen worden« sei. Nur acht von zehn Verbrauchern bejahen, über die Kosten aufgeklärt worden zu sein.
Mangelhafte Beratung
Dass die Qualität der Beratung weiterhin oft mangelhaft ist, zeigt dies: Sieben von zehn Verbrauchern mit Restschuldversicherung offenbaren Unsicherheiten bezüglich der tatsächlich versicherten Risiken. Acht von zehn der Versicherten nahmen nach eigenen Angaben den Hinweis zur Kenntnis, dass der Darlehensvertrag auch »ohne« abgeschlossen werden könne - und unterzeichneten dennoch den teuren Vertrag.
Warum sie das tun, erklärt sich ebenfalls aus den Antworten der Befragten. Gleichzeitig gaben nämlich 55 Prozent an, dass sie ihrem Eindruck nach ohne Restschuldversicherung den Ratenvertrag nicht bekommen hätten oder höhere Darlehenszinsen hätten zahlen müssen (56 Prozent).
Auf die nochmalige Belehrung über das Widerrufsrecht (die den Neupolice-Kunden nachträglich zusammen mit dem Produktinformationsblatt übersandt werden muss) stellte die Hälfte der Restschuldversicherungsnutzer ein weiteres Mal Überlegungen zur Sinnhaftigkeit des Produkts an.
Grundsätzlich unterscheiden die meisten Banken zwischen bonitätsunabhängigen und bonitätsabhängigen Konditionen. Bonitätsunabhängig bedeutet, für alle kreditwürdigen Kunden gilt gleiche Zins gilt. Bei bonitätsabhängigen Angeboten legt die Bank den Zinssatz individuell fest: Je besser dessen Bonität ist (etwa durch eine Restschuldversicherung), desto günstiger wird das Darlehen.
Eine aktuelle Übersicht mit Zinssätzen bietet die Stiftung Warentest auf ihrer Internetseite unter www.test.de/Kredite-Die-besten-Darlehen-fuer-Sie-1131971-0. Die Kosten dafür belaufen sich auf 2 Euro.
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