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Mit »falscher« Hautfarbe

Mann klagt vor Gericht gegen »Racial Profiling«

  • Reinhard Schwarz, Hamburg
  • Lesedauer: 3 Min.

An einem Nachmittag im November 2017 waren Barakat H. (35) und Rasmus L. (35) im Fitnesscenter und beim Einkaufen. Jetzt wollten sie heim in die Hamburger Hafenstraße, die durch Hausbesetzungen seit den 1980ern berühmt geworden ist. Ihr Weg führte sie auf die Balduintreppe zu, einem von mehreren Plätzen der Hansestadt, wo seit Jahren mit Drogen gehandelt wird und die Polizei vor allem Afrikaner festhält und kontrolliert. Aus einer Seitenstraße kamen den Beiden zwei Polizisten entgegen. »Die wollen uns bestimmt kontrollieren«, sagte Barakat H. zu seinem Nachbarn und Freund. Der in Togo geborene H. ist mittlerweile daran gewöhnt, seiner Hautfarbe wegen ins Visier der Polizei zu geraten. Aber er will sich nicht damit abfinden. Mit Unterstützung des »European Center for Constitutional and Human Rights« hat er zum zweiten Mal einen Prozess wegen »Racial profiling« gegen die Stadt Hamburg angestrengt. 2017 hatte das Verwaltungsgericht geurteilt, dass sich die Polizei bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle von Barakat H. rechtswidrig verhalten hatte. Für das neue Verfahren ist die Klage um drei Fälle erweitert worden.

An jenem Nachmittag wurden die Freunde aufgefordert, sich auszuweisen. Ein Grund wurde nicht genannt, sie weigerten sich. Im Polizeibericht wird es später heißen, sie hätten Anstalten gemacht, ihren Schritt zu beschleunigen, als die Polizisten auf sie zugingen, und »führten hektische Bewegungen mit ihren Sporttaschen aus«. Bakarat H. war nervös. Im November 2016 wurde er auf dem Heimweg vom Deutschkurs von einem Zivilbeamten an einer Ampel aufgehalten. Als er seinen Ausweis nicht zeigen wollte, wurde er in Handschellen zur legendären Davidwache gebracht und für eine halbe Stunde festgesetzt.

Freiwillig öffnete Barakat H. seine Sporttasche, in der sich auch Obst befand. »Oh, Bananen«, habe einer der Polizisten kommentiert. Inzwischen waren vier weitere Beamte zur Verstärkung eingetroffen. Eine ältere Frau gesellte sich dazu und trat wortreich für ihren Nachbarn H. ein. Er und Rasmus L. gaben nach und zeigten ihre Papiere. Als die beiden Männer ihrerseits die Polizisten nach Namen oder Dienstnummern fragten, reagierten diese nicht. Barakat H. bat den Freund, Fotos zu machen. Das solle er lassen, warnte ihn ein Polizist, »sonst ist das Handy weg«.

Ob er selbst schon häufiger kontrolliert worden sei, wird Rasmus L. nun vom Vorsitzenden Richter gefragt. Nur wenn er »im Kontakt mit Schwarzen war«, antwortet er.

Die Gegend um die Hafenstraßenhäuser gilt als »gefährlicher Ort«. Die Polizei darf anlasslos kontrollieren. Ein völliger Freibrief für polizeiliches Handeln ist das dennoch nicht. 2016 befand das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, dass eine verdachtsunabhängige Kontrolle nicht rechtens ist, wenn die Hautfarbe einziges oder ausschlaggebendes Kriterium sei. Eine »Task Force Drogen« soll besonders auf St. Pauli, in Rotlichtviertel von St. Georg und im »links-alternativen« Schanzenviertel gegen Dealer vorgehen.

Einmal wird es laut in der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht, als die Anwältin der Stadt Hamburg von Rasmus L. hören will, ob nicht auch nach seiner Einschätzung als Anwohner die meisten Drogendealer Schwarze seien. Das bringt die Anwälte Carsten Gericke und Cornelia Ganten-Lange, die Barakat H. vertreten, in Harnisch. Dazu müsse man gefälligst gesonderte Beweisanträge stellen und Gutachter einvernehmen.

Das Gericht hat dem Prozess ausdrücklich politische Bedeutung beigemessen. Für Gruppen wie »Copwatch Hamburg« befördert die »Task Force Drogen« rassistische Diskriminierung. Mit Transparenten wie »Rassistische Kontrollen stoppen« protestierten sie gegen »Racial Profiling« aufgrund von Merkmalen wie etwa der Hautfarbe. Der Prozess wird am 10. November fortgesetzt.

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