Wie geschützt bei Wildunfall?

Versicherungsschutz

  • Bianca Boss, Bund der Versicherten (BdV)
  • Lesedauer: 2 Min.

Nach den Erfahrungen des BdV bleibt es glücklicherweise bei den meisten Wildunfällen bei Blechschäden. Vor den Unfall-Folgekosten schützt die richtige Versicherung. Die Kaskoversicherung deckt Schäden ab, die durch Kollisionen mit Haarwild entstehen. Unfälle mit Tieren jeder Art sind damit aber nicht versicher.

Kfz-Halter sollten daher prüfen, ob ihre Police auch den sogenannten erweiterten Wildschadenschutz beinhaltet. Ein Zusammenstoß mit Haarwild ist sowohl in der Teil- als auch in der Vollkaskoversicherung versichert. Als Haarwild gelten unter anderem Hasen, Füchse, Wildschweine sowie Rehe und Hirsche.

Nicht in diesem Versicherungsschutz enthalten sind hingegen Unfälle mit Nutz- und Haustieren - beispielsweise mit einer Kuh oder einer Katze. Auch Kollisionen mit Federwild, Wölfen oder Waschbären sind nicht abgedeckt. Das ist nur dann der Fall, wenn die Versicherungsbedingungen ausdrücklich einen Zusammenstoß mit Tieren jeder Art einschließen. Auf diese sogenannte erweiterte Wildschadenklausel sollten Kfz-Halter unbedingt achten - am besten bereits vor dem Abschluss des Vertrages.

Versicherte, die wegen eines Wildunfalls ihre Teilkaskoversicherung in Anspruch nehmen, müssen übrigens keine negativen Auswirkungen auf ihren Schadenfreiheitsrabatt fürchten. In der Vollkaskoversicherung führt die Schadenregulierung indes regelmäßig zu einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse.

Nach einem Wildunfall sollten Betroffene zunächst die Unfallstelle absichern, die Polizei rufen und am Unfallort auf Polizei bzw. Jäger warten. Auf keinen Fall darf das angefahrene Wild vom Unfallort entfernt werden, da sonst eine Anzeige wegen Wilderei droht. Wichtig ist zudem die genaue Dokumentation des Schadens durch Fotos und eine sofortige Meldung an die Kfz-Versicherung.

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