Digitaler Personalausweis wird teurer

Neu ab 1. Januar 2021

  • Lesedauer: 3 Min.

Warum steigen die Kosten für den Personalausweis?

Als Grund für den deutlichen Preisanstieg des Personalausweises werden gestiegene Personal- und Sachkosten in den kommunalen Behörden genannt. Im Gegenzug sollen allerdings keine zusätzlichen Kosten mehr für eine nachträgliche Aktivierung der Onlinefunktionen oder die Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises anfallen. Bislang werden hierfür jeweils sechs Euro verlangt. Kritiker wenden ein, dass die Ausstellung von Ausweisdokumenten keine Extraleistung der Behörden, sondern eine notwendige allgemeine Dienstleistung für alle Bürger ist, die der Ausweispflicht unterliegen. Dafür sollte genauso wenig eine Gebühr erhoben werden wie für die Bearbeitung einer Steuererklärung. Gefordert wird eine kostenlose Ausstellung des Ausweises einmal innerhalb der jeweiligen Gültigkeitsdauer.

Kann der jetzige Ausweis über das Ablaufdatum hinaus verlängert werden?

Eine Verlängerung des abgelaufenen Personalausweises ist laut Personalausweisgesetz nicht möglich. Spätestens wenn die Gültigkeit des Dokuments abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Ausweis beantragen.

Ist ein Umtausch des jetzigen Ausweises zum alten Preis möglich, auch wenn er noch nicht abgelaufen ist?

Grundsätzlich gibt es nichts, was dagegen spricht. Auf dem offiziellen Personalausweisportal des Bundesinnenministeriums heißt es ausdrücklich: »Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ist jedoch jederzeit möglich.«

Was ändert sich noch alles?

Für den Erwerb eines Personalausweises gelten künftig noch weitere Änderungen. Sie sollen das Risiko von Fälschungen minimieren. Die Änderungen betreffen unter anderem das Foto: Wer einen neuen Pass oder Personalausweis beantragt, muss dafür künftig ein Foto in digitaler Form vorlegen. Bei den Fotos können Sie sich entscheiden, ob Sie sich gegen eine Gebühr von sechs Euro bei der ausstellenden Behörde ablichten lassen oder in einem Fotogeschäft. Voraussetzung ist hier allerdings, dass der Fotoladen das Bild anschließend per sicherer Übermittlung an die Passbehörde weiterleitet. Pflicht wird diese neue Fotoregelung voraussichtlich aber erst ab Mai 2025.

Darüber hinaus besteht künftig die Pflicht, zwei Fingerabdrücke auf dem Chip in der Ausweiskarte speichern zu lassen. Damit wird eine EU-Verordnung umgesetzt, die im August 2021 in Kraft tritt. Neu ist auch, dass der Kinderausweis nur noch ein Jahr gültig ist. Viele Eltern werden deshalb wahrscheinlich den biometriefähigen Reisepass für ihren Nachwuchs beantragen. Dieser gilt dann sechs Jahre.

Gibt es eine Alternative zum Personalausweis?

Im Paragraf 1 des Personalausweisgesetzes heißt es ausdrücklich: »Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind.« Auch der Reisepass erfüllt diese Funktion, aber er ist noch teurer als der »Perso«. dpa/nd

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