Polen verschärft Abtreibungsrecht
Scharfe Kritik von Opposition und Menschenrechtlern
Warschau. Polens oberstes Gericht hat den Weg für eine weitere Verschärfung des restriktiven Abtreibungsrechts freigemacht. In einem Urteil am Donnerstag erklärte die vorsitzende Richterin Julia Przylebska ein Gesetz für verfassungswidrig, das Schwangerschaftsabbrüche im Falle einer schwerwiegenden Fehlbildung des Fötus erlaubt. Die nationalkonservative Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) setzt sich seit Jahren für eine Verschärfung des Abtreibungsrechts ein. Sie will, dass Schwangerschaftsabbrüche nur möglich sind, wenn das Leben der Schwangeren unmittelbar bedroht ist oder sie in Folge einer Vergewaltigung oder durch Inzest schwanger geworden sind.
Polen hat bereits eines der striktesten Abtreibungsrechte Europas. Gegen den PiS-Vorstoß, Abtreibungen auch von missgebildeten Föten zu verbieten, hatte es immer wieder große Demonstrationen gegeben. Das nun ergangene Urteil gibt der Regierungsmehrheit im Warschauer Parlament grünes Licht für die Bewilligung eines Gesetzentwurfs zur Kriminalisierung der Abtreibung missgebildeter Föten. In Kraft treten würde das Gesetz erst nach einer Bestätigung durch Präsident Andrzej Duda. Der konservative Staatschef hat aber bereits seine Unterstützung für das Vorhaben erklärt.
Scharfe Kritik am Urteil kam von der Menschenrechtskommissarin des Europarats, Dunja Mijatovic. Die Entscheidung sei »gleichbedeutend mit einem Verbot« von Schwangerschaftsabbrüchen und stelle eine Verletzung der Menschenrechte dar. Sas Urteil werde dazu führen, dass Frauen, die es sich leisten könnten, heimlich oder im Ausland Abtreibungen vornehmen lassen würden. Für alle anderen bedeute das Urteil »noch größeres Leiden«.AFP/nd Kommentar Seite 8
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