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Von wegen Gleichstellung
Leo Fischer über das Urteil gegen das Brandenburger Paritätsgesetz
Die Klage ist der Gruß des Kaufmanns, heißt ein altes Lied. Denn keinem kann es so gut gehen, dass es ihm nicht durch ein bisschen Mitleid noch besser gehen könnte. Während Konservative die Welt durch Cancel Culture, Gendersternchen und allzu laut gewordene Minderheiten bedroht sehen, Klage führen über sich verengende Diskursräume oder die Aufregung in sozialen Medien (von der sie dennoch stets profitieren), fahren sie still und leise Erfolg um Erfolg ein.
Keine Cancel Culture der Welt vermochte beispielsweise das Paritätsgesetz in Brandenburg zu retten, dass die Parteien verpflichtet hatte, bei Landtagswahlen die Kandidatenlisten zu je gleichen Teilen mit Frauen und Männern zu füllen. Das erst letztes Jahr beschlossene Gesetz wurde aufgrund einer Klage der rechtsextremen Parteien AfD und NPD aufgehoben, Junge Liberale und Piraten hatten öffentlich sekundiert. CDU und FDP lehnen sich befriedigt zurück: Sie haben die Rechtsextremen die Drecksarbeit machen lassen, ohne sich die Hände schmutzig zu machen. Über die Zusammenarbeit der Bürgerlichen mit den Rechtsradikalen hatte man im Fall Kemmerich Bestürzung signalisiert. Dabei sind es diese kleinen, unausgesprochenen Kooperationen, mit denen auf Dauer soziale Errungenschaften erodiert werden.
Schon im Juli hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof die dortige Paritätsregelung für unzulässig erklärt. Über die geschlechtliche Zusammensetzung des Richterkollegiums muss man sich natürlich keine Illusionen machen. Es ist aber sehr schön zu sehen, wie sich die Lager sortieren: Diejenigen, die von der Ungleichbehandlung von Mann und Frau profitiert haben, wollen das selbstverständlich weiter tun. Dafür braucht es gar keine großen Konferenzen, keine geheimen Absprachen; man weiß automatisch, was zu tun ist. Das Interesse selbst schafft die unausgesprochenen Allianzen.
Insbesondere die Jungen Liberalen, die sich anschicken, in den sozialen Medien die inzwischen abgekanzelte Identitäre Bewegung zu beerben, scheinen hier eine wichtige Scharnierfunktion auszuüben. Aus einigen CDU-Funktionären platzt die Begeisterung direkt heraus, so aus dem CDU-Mann Sebastian Steineke: »Das #Grundgesetz gilt auch in #Brandenburg und gerade deswegen hat das Verfassungsgericht den Verfassungsbruch von rot-rot wieder beseitigt. Nennt sich Gewaltenteilung!« Die Gewalt bleibt in Brandenburg also geteilt wie ehedem: Die einen haben sie, die anderen nicht. Und das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Gleichstellung ist ja nur das: ein Ziel! Wäre es erreicht, zum Beispiel durch Gesetze, wäre es ja kein Ziel mehr – und allein dadurch wäre schon das Grundgesetz verletzt.
Die »Stimme der Vernunft« fordert: Die einzige Gerechtigkeit, die es bei der Aufstellung von Kandidat*innenlisten geben kann, ist die, buchstäblich niemanden mehr aufzustellen. Wenn männerdominierte Parteien dadurch benachteiligt werden, Frauen finden zu müssen, dann werden frauendominierte Parteien dadurch benachteiligt, Männer zu finden. Ganz zu schweigen von Diversen! Nur so kann die von der CDU favorisierte Interpretation des Grundgesetzes gelingen: In die Parlamente werden nur mehr Pappaufsteller entsandt, deren Positionen jeweils durch Parteitagsbeschlüsse festgehalten werden.
So wird auf rein parlamentarischer Ebene niemand benachteiligt, und die alten Männer, die ohnehin überall den Ton angeben, können auch weiterhin ihre männlichen Schützlinge platzieren, bei den Jungen Liberalen und anderswo. Als Krönung könnte man auch diese Gesetzesänderung von den Nazis durchpeitschen lassen, weil ja anscheinend eh alles wurscht ist und man schließlich schon Verfassungsklagen von ihnen besorgen lässt.
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