Heil: Wir müssen den Sumpf trockenlegen

Bundesarbeitsminister weist Unionsforderungen nach Abschwächung von Arbeitsschutzkontrollgesetz für Fleischindustrie zurück

  • Lesedauer: 3 Min.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat Forderungen aus der Union zurückgewiesen, das geplante Arbeitsschutzkontrollgesetz zu verwässern. »Wir müssen den Sumpf in Teilen der Fleischindustrie mit diesem Gesetz richtig austrocknen und dürfen nicht den Versuchen der Lobbyisten nachgeben, Schlupflöcher in das Gesetz zu formulieren«, erklärte Heil am Samstag in Berlin. »Alle Koalitionspartner müssen Verantwortung übernehmen, damit das Gesetz zum 1. Januar 2021 in Kraft tritt«, mahnte er.

Heil erinnerte daran, dass es im Frühjahr in ganzen Landkreisen einen Lockdown gegeben habe, weil in der Coronakrise Arbeitsschutz- und Hygienevorschriften nicht eingehalten wurden. Ein besserer Schutz sei aber nur möglich, »wenn wir Werkverträge und Leiharbeit in der Fleischindustrie verbieten«. Besonders diese Branche habe »immer wieder versucht, Gesetze zu umgehen und Schlupflöcher zu finden, um auf dem Rücken der Schwächsten Gewinne zu maximieren«. Die Missstände seien »real und dauern an«, sagte Heil. Dies habe sich erst vor wenigen Wochen bei Durchsuchungen bei Zeitarbeitsfirmen der Fleischindustrie gezeigt. Die Versuche der Unionsparteien, das Gesetz »im parlamentarischen Verfahren zu verzögern und zu verwässern«, seien »nicht akzeptabel«, stellte der Minister klar.

Kritik kam auch von SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich. »Wenn sich CDU und CSU weiter weigern, stellen sie den Profit der Fleischlobby über die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten und über die Verabredungen in der Koalition«, sagte er den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) vom Samstag. Er erwarte eine zügige Umsetzung des Gesetzentwurfs von Heil.

Auch die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) warnte vor einer Abschwächung der geplanten Vorschriften. Das Gesetz müsse jetzt wie vorgesehen kommen, und zwar »inklusive des Verbotes von Werkverträgen und Leiharbeit«, sagte NGG-Chef Guido Zeitler den RND-Zeitungen. Bleibe Leiharbeit erlaubt, ändere sich in der Fleischindustrie nichts, warnte er. Das einzige Ergebnis werde dann sein: »Auf den dubiosen Firmen in der Branche, die jetzt mit Werkverträgen arbeiten, klebt dann künftig das neue Label Leiharbeit.« Produktionsspitzen könnten jedoch statt über Leiharbeit auch über tarifliche Arbeitszeitkonten und mit Hilfe saisonal begründeter, befristeter Arbeitsverträge ausgeglichen werden.

Laut Gesetzentwurf sollen Werkverträge in der Fleischbranche ab 1. Januar und Leiharbeit ab 1. April 2021 verboten werden. Ausgenommen werden sollen Handwerksbetriebe mit bis zu 49 Mitarbeitern. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel mahnte: »Mit jedem weiteren Tag, den die Union das Gesetz verzögert, setzt sie mitten in der Coronakrise die Gesundheit der Beschäftigten aufs Spiel.«

Das Gesetz sollte diese Woche im Bundestag beraten und verabschiedet werden. Am Freitag verschwand es jedoch von der Tagesordnung. Es gebe noch Gesprächsbedarf, hieß es aus der Unionsfraktion. Nach Einschätzung von Linksfraktionsvize Susanne Ferschl knickt insbesondere die Union damit einmal mehr vor den »Interessen der Fleischlobby ein«. Sie zeige damit, »dass ihr die Arbeitsbedingungen und die Gesundheit der Beschäftigten gleichgültig sind«, erklärte Ferschl am Samstag. nd/Agenturen

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