Falsche Bereifung wird teuer
Reifenwechsel nicht vergessen!
Tun sie das nicht, kann sich das im Schadenfall negativ auf den Versicherungsschutz auswirken - in der Kasko- als auch in der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Verursacht man unter widrigen Witterungseinflüssen einen Unfall, prüft der Kaskoversicherer, ob Kfz-Halter grob fahrlässig gehandelt haben, denn dann kann er die Leistung kürzen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn man mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit gefahren ist oder keine passende Bereifung benutzt hat.
Wer bei Eis und Schnee auf Sommerreifen unterwegs ist, riskiert also, dass der Versicherer nicht den kompletten Schaden übernimmt. Wer das vermeiden will, sollte vor Abschluss einer Kaskoversicherung darauf achten, dass der Versicherer auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet. Dann kürzt er auch bei grober Fahrlässigkeit die Leistung nicht.
Wurde bei dem Unfall zudem ein anderes Auto beschädigt, leistet der Haftpflichtversicherer zwar, kann aber den Versicherungsnehmer aufgrund unangepasster Bereifung in Regress nehmen.
Das bedeutet, dass er Zahlungen zurückverlangt, die er an den Unfallgegner geleistet hat - allerdings nur bis zu einer Höhe von 5000 Euro.
Seit 2018 müssen Autofahrer übrigens beim Kauf von Winterreifen auf ein neues Symbol achten: Nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke) gelten als wintertauglich. Ältere Reifen mit der M+S-Kennzeichnung dürfen jedoch noch bis September 2024 aufgezogen werden.
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