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  • Klimafreundliches Wohnen

Energiewende kann sozial gelingen

Klimaschutz muss nicht auf Kosten von Mietern gehen - wenn Wohnungsunternehmen es wollen

  • Lola Zeller
  • Lesedauer: 3 Min.

Energiearmut ist eine der Auswirkungen, wenn Menschen nicht genug Geld für ihren Lebensunterhalt bleibt. 1670 Berliner Haushalten wurde 2019 das Gas gesperrt, beim Strom waren es sogar über 18 000 Sperrungen. Ein Problem, dass sich durch die nötige Wärmewende tendenziell Richtung Miete verschieben wird.

»Soziale Herausforderungen für die Energiewende in Berlin«, diesem Thema widmeten sich am Dienstagabend im Rahmen der Berlin Science Week Forscher*innen und Praktiker*innen. Denn 52 Prozent des Energieverbrauchs und 44 Prozent der CO2-Emissionen in der Hauptstadt fallen in Gebäuden an, erklärt Julika Weiß, Leiterin des Projekts »Sozialökologische Wärmewende in Berlin« am Institut für Ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW). Bis 2050 soll die Metropole klimaneutral werden. Die energetische Sanierung kann hohe Umlagen auf die Miete zur Folge haben.

Am Beispiel einer Altbauwohnung zeigt Weiß jedoch, dass sowohl Vermieter*innen als auch Mieter*innen profitieren. Dafür muss die energetische Sanierung allerdings dann erfolgen, wenn sowieso größere Instandhaltungsmaßnahmen nötig sind. Problematisch für die Mieter*innen sei es, wenn nicht nur energetisch saniert werde, sondern gleichzeitig auch Balkone angebracht würden. »Wir haben aber den Mietendeckel noch nicht eingerechnet, dieser begrenzt die Umlage auf eine Erhöhung von einem Euro«, sagt Weiß.

»Die absoluten Ausgaben für Energie steigen, je mehr die Haushalte verdienen. Aber der Anteil, den die Energieausgaben am Einkommen haben, sinkt«, sagt Viktoria Noka. Zusammen mit Katja Schumacher forscht sie am Darmstädter Öko-Institut zum Thema Energiearmut. Bei Haushalten, die monatlich unter 900 Euro verdienen, lägen die Energieausgaben bei etwa zehn Prozent, auf der anderen Seite der Einkommensskala bei 2,5 Prozent.

Besonders betroffen von Energiearmut sind in der Folge Arbeitslose und nicht Erwerbstätige, darunter auch Rentner*innen. Nach einer energetischen Sanierung übersteigt zu allem Übel oft die Kaltmiete den Wohngeldsatz. Der Bund sah keine mögliche Berechnungsgrundlage. Anders als Rot-Rot-Grün in Berlin. In der Ende 2019 angepassten AV-Wohnen, die für Transferleistungsempfänger die Höhe der Mieten regelt, die vom Amt übernommen werden, wurde ein Klimabonus neu aufgenommen. Er beträgt zwischen 31 Euro für eine Person und 64 Euro für fünf Personen in der Bedarfsgemeinschaft

Eine andere Perspektive auf energiesparendes Wohnen hat Matthias Schmitz-Peiffer. Er ist der Geschäftsführer der Howoge Wärme, einem Tochterunternehmen des landeseigenen Wohnungsunternehmens Howoge. Es versorgt dessen Wohngebäude mit Wärme und erzeugt durch Photovoltaik-Anlagen Strom, den es an die Mieter*innen verkauft. »Wir haben auch einen Fokus auf nachhaltige Bestandsentwicklung«, sagt Schmitz-Peiffer. »Das Ziel des Berliner Klimaprogramms wollen wir schon vor 2050 erreichen.« Dies versucht das Unternehmen vor allem durch möglichst energieeffiziente Neubauten umzusetzen, um Defizite im älteren Bestand zu kompensieren.

Der Geschäftsführer sieht die Probleme des klimaneutralen Wohnens in einer Überforderung der Privateigentümer mit den bürokratischen Hürden und der mangelnden Attraktivität des energetischen Sanierens. »Man muss Fördermittel geschickt kombinieren und sehr genau rechnen, ob es klappt. Und man muss sich vor allem dafür interessieren«, sagt Schmitz-Peiffer.

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