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Auch Verfassungsaufträge sind nicht für die Ewigkeit

Linke, Grüne und FDP wollen Staatsleistungen an Kirchen ablösen

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin. Linke, Grüne und FDP haben eine Gesetzesinitiative zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen gestartet, die seit weit über 100 Jahren die öffentlichen Haushalte belasten. »Die Ablösung ist ein Verfassungsauftrag, der seit 100 Jahren besteht«, so FDP-Religionsexperte Benjamin Strasser anlässlich eines Antrags der drei Fraktionen. Linken-Abgeordnete Christine Buchholz sagte, es sei nicht vermittelbar, warum die Kirchen auf Ewigkeit Geld vom Staat für Ereignisse, die über 200 Jahre zurückliegen, bekommen sollen. Grünen-Fraktionsvize Konstantin Notz bedauerte, dass sich Union und SPD der Initiative nicht anschließen wollten. Es sei versucht worden, die große Koalition einzubinden. Das sei aber nicht gelungen.

Die Staatsleistungen an die katholische und evangelische Kirche sind ein Ausgleich für Enteignung der Kirchen zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Bereits die Weimarer Verfassung von 1919 sah die Ablösung der Leistungen vor, dies übernahm das Grundgesetz.

Der Gesetzentwurf der drei Oppositionsfraktionen sieht vor, den Kirchen entsprechend dem Bewertungsgesetz einmalig das 18,6-Fache der jährlichen Staatsleistung von derzeit 548 Millionen Euro zu bezahlen. Laut Strasser kommen für die Ablösung mehrere Modelle in Frage: Einmal- oder Ratenzahlung, Fonds oder Immobilien. Der Gesetzentwurf sollte am Donnerstag im Bundestagsplenum beraten und dann an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden.AFP/nd

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