Bis 30. November Kfz-Versicherung prüfen

Was ist neu seit November 2020?

  • Lesedauer: 3 Min.

Kfz-Versicherung: Wer seinen Kfz-Versicherungsvertrag zum Jahreswechsel ändern will, muss bis zum 30. November eine rechtsgültige Kündigung vorlegen. Die Kündigung kann per Post, per Fax und bei den meisten Versicherungen auch per E-Mail eingereicht werden. Achten Sie darauf, dass Sie einen Sendebeleg behalten, um Ihre Kündigung nachweisen zu können (siehe auch Ratgeber vom 4. November 2020, Seite 7).

Lohnsteuerermäßigung: Der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung muss bis zum 30. November 2020 beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Das Finanzamt kann Ihnen bei entsprechenden Nachweisen einen Freibetrag einräumen, was bereits ab Dezember 2020 greift. Das bedeutet, dass Sie auf eine bestimmte Summe Ihres Geldes keine Steuern zahlen müssen. Die Freibeträge sollen besonders hohe finanziellen Belastungen ausgleichen. Dazu zählen beispielsweise Unterhaltskosten für Kinder, Fortbildungskosten bei der Arbeit oder Pflegekosten.

Für einen Freibetrag müssen Sie in den meisten Fällen Aufwendungen von mindestens 600 Euro nachweisen. Ist die Ermäßigung einmal gewährt, gilt sie für zwei Jahre. Ändern sich in dieser Zeit Ihre Lebensumstände, müssen Sie das Ihrem Finanzamt melden.

Qualitätsprüfungen in der Pflege: Am 1. November sind neue Richtlinien zur Qualitätsprüfung in der vollstationären Pflege in Kraft getreten. Bisher bekamen die Pflegeheime reihenweise Bestnoten - auch wenn es an der Versorgung der Bewohner haperte. Das neue zweistufige Verfahren soll eventuelle Missstände aufdecken. Dafür erheben die Heime alle sechs Monate Daten zu unterschiedlichen Bereichen. Dazu zählt beispielsweise die Fähigkeit zur selbstständigen Körperpflege oder die Häufigkeit von Stürzen. Im zweiten Schritt besuchen die Prüfer der Krankenkassen alle 14 Monate die Einrichtungen und vergleichen die erhobenen Daten mit den Qualitätsstandards der Pflege vor Ort.

Nährwert-Ampel: Zum 1. November haben die Lebensmittel-Hersteller in Deutschland die Ernährungskennzeichnung Nutri-Score auf freiwilliger Basis eingeführt. Die Nährwert-Ampel vom grünen A bis zum roten E sollen Verbraucher zukünftig auf den ersten Blick erkennen können, ob das entsprechende Lebensmittel zu einer gesunden Ernährung beiträgt.

Elektronische Rechnungen: Seit dem 27. November 2019 müssen alle Bundesbehörden elektronische Rechnungen annehmen. Die 2017 verabschiedete E-Rechnungsverordnung wird ab 17. November 2020 auf alle Bundesbehörden erweitert. Für Bundesländer und Kommunen gilt die Verordnung allerdings noch nicht. Die einheitlichen Standards sollen die Handhabung der Rechnungsstellung erleichtern.

Gewerbeanmeldung: Ab November gibt es für die Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung eines Gewerbes neue Mustervordrucke. Die Ankreuzfelder für die Geschlechtsbezeichnungen »männlich« und »weiblich« werden um das Ankreuzfeld »divers« erweitert.

Rauchverbot in Österreich: Am 1. November ist ein Rauchverbot in Österreichs Gastronomie in Kraft getreten. Es gilt auch für Shishas und E-Zigaretten. Davon betroffen sind auch Kinos und Theater. Hotels können in Nebenräumen Raucherareale einrichten. nd

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