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DGB fordert Recht auf Freistellung für Eltern bei Kita- und Schulschließungen

Entschädigung für Verdienstausfall soll erhöht und länger gezahlt werden

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert in der Corona-Pandemie mehr Rechte und eine bessere Absicherung für Eltern. Wenn Kinder in Quarantäne müssten oder die Schule beziehungsweise Kita Corona-bedingt schließe, müssten Eltern einen »Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber« haben, sagte DGB-Vize Elke Hannack am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP. »Sonst sind Konflikte vorprogrammiert.«

Hannack äußerte sich mit Blick auf die geplante Reform des Infektionsschutzgesetzes, zu dem am Donnerstag eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss geplant ist. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass künftig auch Eltern, deren Kinder in Quarantäne müssen, eine Entschädigung für dadurch entstehenden Verdienstausfall erhalten. Bisher gilt dies nur für den Fall von Schul- und Kitaschließungen. Gezahlt werden sollen künftig in beiden Fällen 67 Prozent vom Nettogehalt - bis zu 2016 Euro im Monat - für maximal zehn Wochen, bei Alleinerziehenden für maximal 20 Wochen.

»Das geht in die richtige Richtung, ist allerdings noch zu wenig«, sagte dazu Hannack. »Wir fordern eine echte Familiensoforthilfe, die zum Leben reicht.« Wer pandemiebedingt seine Kinder zu Hause betreuen oder Angehörige pflegen müsse und somit nicht arbeiten könne, müsse ausreichend abgesichert sein. »Die Entschädigung für den Verdienstausfall sollte für die gesamte Dauer der Pandemie möglich sein und auf 80 Prozent des ausgefallenen Nettoverdienstes erhöht werden, ohne monatliche Deckelung.«

DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel sagte AFP, die Bezugsdauer der Entschädigung müsse sich am Bedarf orientieren. Laut den bisherigen Plänen bleibe es bei der Begrenzung auf zehn beziehungsweise 20 Wochen. »Das reicht nicht aus.«

Piel betonte, die Akzeptanz für die weitreichenden Corona-Eindämmungsmaßnahmen »hängt in den Familien ganz maßgeblich davon ab, dass Eltern nicht mit empfindlichen Einkommenseinbußen rechnen müssen, wenn sie aufgrund von Quarantäneanordnungen oder wegen Schul- und Kitaschließungen nicht wie üblich ihrem Beruf nachkommen können«. Es gehe hier um »ein Sicherheitsversprechen, dass die Politik den Familien verlässlich geben und auch halten muss«. AFP/nd

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