• Politik
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Verspätete Sondersitzung

Sachsens AfD keilt gegen »Ermächtigungsgesetz«

  • Hendrik Lasch
  • Lesedauer: 2 Min.

Sachsens AfD will die Zustimmung des Freistaats zum Dritten Bevölkerungsschutzgesetz des Bundes verhindern, kommt aber zu spät. Eine von ihr für Dienstag beantragte Sondersitzung des Landtags wird erst am Donnerstag stattfinden. In einem entsprechenden Antrag hatte die AfD gefordert, die schwarz-grün-rote Staatsregierung solle das Gesetz im Bundesrat ablehnen. Dieser war schon am Mittwoch zu einer Sondersitzung zusammen gekommen. Ohnehin wäre das Ansinnen der AfD aber unzulässig gewesen, erklärte Landtagspräsident Matthias Rößler (CDU): Vorgaben des Landtags, wie die Landesregierung im Bundesrat abzustimmen hat, seien »verfassungsrechtlich unzulässig«.

Die AfD wollte mit ihrem Antrag, den sie erst am Montag vorgelegt hatte, eine »Gesetzgebung im Schweinsgalopp« verhindern, wie Fraktionschef Jörg Urban erklärte. In dem Papier kritisiert sie die Einschränkung von Grundrechten in einer Pandemie, bemängelt die mangelhafte Einbeziehung des Parlaments und unzureichende Kriterien zur Feststellung einer pandemischen Notlage. In Wahrheit gehe es den Rechten aber darum, die »Verschwörungstheorie von einem ›Ermächtigungsgesetz‹ zu befeuern«, erklärte CDU-Generalsekretär Alexander Dierks. Die AfD bezeichnete den Vorwurf als »krude Fantasie« - wird dabei aber von ihrem eigenen Antragstext Lügen gestraft. Darin ist der Aufruf an alle Abgeordneten formuliert, sich dem »geplanten ›Ermächtigungsgesetz‹ entgegen zu stellen«. Dierks’ knapper Kommentar: »Nazitruppe«.

Eine Sondersitzung kann die AfD aus eigener Kraft durchsetzen. Den Antrag unterschrieben 32 Abgeordnete. Das ist mehr als das erforderliche Viertel der Mitglieder des sächsischen Parlaments. Über den Zeitpunkt entscheidet aber dessen Präsident. Rößler erklärte, er habe »zu berücksichtigen, dass eine größtmögliche Vielzahl der Abgeordneten ihr Recht auf Teilnahme an der Sitzung wahrnehmen kann«. Rückfragen bei CDU, Linke, Bündnisgrünen und SPD hätten ergeben, dass dies bei einem Termin vor Donnerstag nicht möglich gewesen wäre. Rößler merkte an, dass der Termin der Bundesratssitzung bereits seit vergangenem Donnerstag bekannt gewesen sei; die AfD hätte ihren Antrag also nicht erst am Montag stellen müssen.

Derweil wurde bekannt, dass mittlerweile vier sächsische Landtagsabgeordnete an Covid-19 erkrankt sind. Neben einem Politiker der Linken handelt es sich um zwei Abgeordnete der CDU, darunter einer, der vorige Woche an einer sechsstündigen Sondersitzung von Innen- und Rechtsausschuss zu der »Querdenken«-Demonstration in Leipzig und dem dortigen Polizeieinsatz teilgenommen hatte. Für weitere Anwesende der Sitzung wurden deshalb Tests angeboten. Zudem infizierte sich ein Abgeordneter der AfD.

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