Versuch durch die Hintertür

AfD bei Oppositionsklage wegen Parteienfinanzierung draußen

  • Lesedauer: 3 Min.

Karlsruhe. FDP, Grüne und Linke im Bundestag müssen nicht hinnehmen, dass sich die AfD eigenmächtig ihrer Klage gegen die Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung anschließt. Ein solcher Schritt setze die Zustimmung der ursprünglichen Antragsteller voraus, teilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe mit. Ein Beitritt sei auch gesetzlich nicht vorgesehen.

Der Bundestag hatte im Juni 2018 mit den Stimmen der Unions- und SPD-Abgeordneten beschlossen, dass alle Parteien zusammen jährlich 25 Millionen Euro mehr vom Staat bekommen. Das entsprach einer Aufstockung von 165 auf 190 Millionen Euro. Begründet wurde das vor allem mit neuen Anforderungen durch die Digitalisierung. Die Opposition fühlte sich überrumpelt und hatte auch inhaltliche Kritik.

Insgesamt 216 Abgeordnete von FDP, Linksfraktion und Grünen hatten sich daraufhin für einen Normenkontrollantrag in Karlsruhe zusammengetan. In so einem Verfahren prüfen die Richter eine bestimmte Rechtsnorm umfassend unter sämtlichen Gesichtspunkten - hier den entscheidenden Passus zur Änderung des Parteiengesetzes. Im Ergebnis können sie die Norm für nichtig erklären. Die Hürden sind allerdings recht hoch: Ein Antrag aus dem Bundestag muss von mindestens einem Viertel der Abgeordneten unterstützt werden.

Die AfD-Fraktion, die selbst nicht so viele Abgeordnete hat, war 2018 im Alleingang nach Karlsruhe gezogen, mit einer Organklage gegen den Deutschen Bundestag. Im Organstreitverfahren können eine Fraktion oder einzelne Parlamentarier gerichtlich feststellen lassen, dass ihre Rechte verletzt wurden. Hier kann es also nur um die korrekte Beteiligung der AfD bei der Verabschiedung des Gesetzes gehen. Eilanträge der AfD hatten die Richter im März 2019 als unzulässig abgewiesen und klargestellt, dass im Organstreit grundsätzlich keine Entscheidung über die Gültigkeit einer Norm getroffen werden kann.

Damals hatte Fraktionsjustiziar Stephan Brandner erklärt, die AfD habe sich »bereits der Normenkontrollklage der anderen Oppositionsfraktionen angeschlossen, die erst durch unseren Vorstoß wachgerüttelt worden waren«. Beim Bundesverfassungsgericht gingen insgesamt 30 Anträge von AfD-Abgeordneten ein, die beitreten oder sich anschließen wollten. Aber so einfach ist es eben nicht.

Die Antragsteller bilden laut Bundesverfassungsgericht eine Einheit, deren Zusammensetzung nicht einfach über ihre Köpfe hinweg geändert werden kann. Jeder Abgeordnete sei frei in seiner Entscheidung, »ob und mit welchen weiteren Abgeordneten er zusammenzuarbeiten bereit ist«, hieß es. Das schütze davor, in einem Normenkontrollverfahren nachträglich »in eine Gemeinsamkeit mit weiteren Abgeordneten gezwungen zu werden, mit denen er gemeinsame Aktivitäten ablehnt«.

Sowohl die Normenkontrollklage von FDP, Grünen und Linken als auch die Organklage der AfD sind derzeit noch beim Gericht anhängig. Wann darüber entschieden wird, lässt sich derzeit nicht absehen. dpa/nd

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