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- Corona und Kulturleben
Kultur ist tanzbar
Clubs gelten in Berlin jetzt als Kulturstätten. Kann sie das vor dem Untergang retten?
Es ist vor allem eine politische Aufwertung: Clubs gelten in Berlin nicht länger als Vergnügungsstätten, sondern als kulturelle Einrichtungen. »Die Berliner Clubkultur ist als global bekanntes Aushängeschild, als kultureller Motor der Musikszene und als soziokultureller Freiraum ein fester Bestandteil Berlins«, heißt es in einem Beschluss des Abgeordnetenhauses auf Initiative von SPD, Linken und Grünen. Neben den aktuellen Corona-Beschränkungen seien Clubs durch Nutzungskonkurrenz zunehmend in ihrer Existenz bedroht. Mit der Anerkennung als Kulturstätten, »die eine kreative und kollektive Form der Transzendierung des Alltags erlauben«, sollen sie künftig besser geschützt werden.
Was das genau bedeutet, erklärt der Grünen-Abgeordnete Georg Kössler, der den Antrag gestellt hat. »Der Senat muss jetzt alle Behörden anweisen, Clubs als Kulturstätten anzuerkennen.« Damit werden sie Theatern, Museen und Opern gleichgestellt, statt wie zuvor Spielhallen und Bordellen. Bei neuen Bauvorhaben muss dann Rücksicht auf die bestehenden Einrichtungen genommen werden. Das bietet vor allem bei Ärger mit neuen Nachbar*innen Vorteile: »Bei Nutzungskonflikten, also etwa wenn es zu laut ist, muss der neue Bauherr für Lärmschutz sorgen und dafür zahlen«, so Kössler zu »nd.DieWoche«. Das muss dann in den Bebauungsplänen entsprechend berücksichtigt werden. Der Lärmschutzfonds zur Unterstützung von Investitionen in Schallschutzmaßnahmen soll laut Beschluss noch einmal verstärkt werden.
»Es gibt keine andere Stadt, die sich so zu ihrer Clubkultur bekennt«, freut sich Lutz Leichsenring von der Berliner Clubcommission über den Beschluss. Dass Clubs bei Bebauungsplänen künftig mitgedacht werden müssen, sei auf lange Sicht ein Vorteil. Wie dies von den Behörden umgesetzt wird, werde sich zeigen, insbesondere die Bezirke hätten sich in der Vergangenheit oft eher auf die Seite renditeorientierter Investoren geschlagen, sagt er mit Blick auf den Lichtenberger Club »Rummels Bucht«, der durch das umstrittene Aquarium »Coral World« verdrängt wurde und im September schließen musste.
Steuervorteile sind mit der Aufwertung nicht verbunden. Nicht die Anerkennung als Kulturstätte sei hier ausschlaggebend, sondern ob die Veranstaltung ein Konzert oder eine vergleichbare Darbietung darstellt, so die Senatsfinanzverwaltung auf nd-Anfrage. Laut dem Urteil des Bundesfinanzhofes von Ende Juli ist das Auflegen von Musik durch DJs nicht länger als Party sondern als Konzert zu werten, wodurch sich die reguläre Mehrwertsteuer auf die Eintrittseinnahmen von 19 auf 7 Prozent reduziert. Geklagt hatte der Berliner Club »Berghain«. »Entscheidend ist hierbei, dass DJs die Musik auf ihren Plattentellern, Mischpulten oder CD-Playern wie in einem Konzert als kreativen Prozess darbieten – und sich ihre Tätigkeit nicht im Abspielen von Tonträgern erschöpft«, so die Senatsverwaltung.
Reine Diskotheken sind also sowohl von der Steuererleichterung als auch von der Anerkennung als Kulturstätten ausgenommen. Dazu müssen sie nämlich »ein anerkanntes künstlerisches Profil aufweisen, das durch kuratiertes Programm, musikästhetischen Anspruch und ein raumgestalterisches Konzept gekennzeichnet ist«. Wie dieser »musikästhetische Anspruch« genau aussieht, werden wohl die Gerichte klären müssen.
Der Kampf gegen das Clubsterben ist mit der Anerkennung als Kulturstätten aber noch lange nicht gewonnen. Denn ohne eine entsprechende Änderung auf Bundesebene ist der Beschluss nur »heiße Luft«, wie die Linke-Bundestagsabgeordnete Caren Lay zu »nd« sagt. Das bestätigt auch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung: Demnach ist eine Weisung des Senats an die Behörden »nicht in Gänze rechtsverbindlich, wenn es zu einer Nachbarschaftsklage vor dem Verwaltungsgericht kommt«. Denn das entscheidet nach dem Bundesbaurecht und hier gelten Clubs nach wie vor als Vergnügungsstätten.
Das will Caren Lay ändern. Sie setzt sich schon seit Längerem für einen besseren Schutz von Clubs gegen Verdrängung ein. »Wenn nachverdichtet wird, müssen Clubs oft weichen, weil sie als Vergnügungsstätten einen schlechteren Stand im Baurecht haben«, erklärt sie. Würden sie hier mit Konzerthäusern gleichgestellt, wären sie besser geschützt und dürften sich nicht mehr nur in Mischgebieten, sondern auch in reinen Industrie- oder Wohngebieten niederlassen.
Lay sowie mehr als 100 Mitglieder des Parlamentarischen Clubforums, darunter auch Abgeordnete von CDU, FDP, SPD und Grünen, fordern darüber hinaus eine Ausweitung des Milieuschutzes auf kulturelle Einrichtungen sowie eine »Experimentierklausel Lärmschutz«, die den Bundesländern mehr Kompetenzen überträgt. Diese Vorschläge sind bisher allerdings am Widerstand von Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU) gescheitert und wurden in der Anfang November im Bauausschuss eingebrachten Änderung des Baurechts nicht berücksichtigt. Caren Lay hofft, dass Mitte Dezember, wenn der Bundestag voraussichtlich über den Gesetzentwurf berät, die Änderungen noch eingebracht werden können.
Damit das Überleben der Clubs nicht allein vom guten Willen Seehofers abhängt, soll sich Berlin laut Beschluss des Abgeordnetenhauses mit einer Bundesratsinitiative für eine Reform der Baunutzungsverordnung einsetzen. »Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen machen wahrscheinlich mit«, zeigt sich Georg Kössler optimistisch. »Das alleine wird die Clubs nicht retten«, dämpft Caren Lay die Erwartungen. Dazu bräuchte es auch eine Änderung des Gewerbemietrechts inklusive besserem Kündigungsschutz. Hierfür hat Rot-Rot-Grün bereits im vergangenen Jahr eine Bundesratsinitiative zur Einführung einer Gewerbemietpreisbremse eingebracht.
Für Eli Steffen vom Kollektiv, das den linken Club »About Blank« nicht weit vom Ostkreuz betreibt, ist der Beschluss des Abgeordnetenhauses vor allem eins: »Ein symbolischer Akt in schlechten Zeiten.« »Das ändert aber nichts an dem massiven Kapitalverwertungsprozess in dieser Stadt«, so Eli Steffen. Dass Clubs jetzt raus aus der »Schmuddelecke« von Bordellen und Spielhallen geholt und als Hochkultur aufgewertet werden, ist für sie Teil der Vermarktung der Berliner Clubkultur als wichtigem Wirtschaftsfaktor. Was für den rot-rot-grünen Senat als verwertungsfähige Kultur gelte und was nicht, zeige sich an der Räumung von Freiräumen wie dem queerfeministischen Projekt »Liebig34« vor einigen Wochen.
Damit Clubs wie das »About Blank« durch die coronabedingten Schließungen nicht in ihrer Existenz bedroht werden, hat die Senatskulturverwaltung seit Juli 90 Millionen Euro Soforthilfen für kleine und mittlere Kulturbetriebe bereitgestellt – wovon allerdings nicht alle Mittel ausgeschöpft wurden. Die Hilfen würden so lange gezahlt, wie es nötig ist, sagt ein Sprecher dem »nd«. Nicht alle profitieren jedoch davon: »Viele sind bis über beide Ohren verschuldet, weil sie zu Beginn der Krise ein Darlehen aufgenommen haben und deswegen nicht berechtigt sind, Fördergelder zu beantragen«, weiß Lutz Leichsenring. Er schlägt daher vor, Clubs mit ihren großen Flächen als Zentren für Corona-Schnelltest zu nutzen.
Für das »About Blank« kommt das nicht infrage, das Kollektiv ist auch so zuversichtlich, es über den Winter zu schaffen. Wie es danach weitergeht ist unklar. Eli Steffen rechnet nicht damit, dass im nächsten Jahr wieder normal gefeiert werden kann. Wenn es aber wieder soweit ist, wird sich zeigen, ob die Berliner*innen Clubs wirklich als Hochkultur akzeptieren. »Ich bin gespannt, was passiert, wenn die ganzen Leute, die in teure Neubauwohnungen gezogen sind, wo es jetzt wegen Corona die ganze Zeit schön ruhig ist, plötzlich merken, dass sie ja neben einem Club wohnen.«
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