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FDP, Grüne und Linke gehen wegen Wahlrechtsreform nach Karlsruhe
LINKE: »Uns eint eine Überzeugung nach sorgfältiger Prüfung, dass die Änderung des Wahlrechts verfassungsrechtlich nicht haltbar ist.«
Berlin. Die umstrittene Wahlrechtsreform von CDU/CSU und SPD wird zum Fall für das Bundesverfassungsgericht. FDP, Grüne und Linke wollen dagegen eine sogenannte abstrakte Normenkontrolle beim höchsten deutschen Gericht anstrengen. Das neue Wahlrecht habe schwere Mängel und verletze die Verfassung, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann, am Freitag in Berlin. Die Opposition gehe nach Karlsruhe, »um diese Wahlrechtsreform der großen Koalition, die ihr Ziel nicht erreicht, schlecht gemacht ist und die Verfassung unserer Ansicht nach verletzt, zu Fall zu bringen«.
Mit einer abstrakten Normenkontrolle können Normen des Bundes- oder Landesrechts auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüft werden. Einen Antrag können die Bundesregierung, eine Landesregierung oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestags stellen.
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Der rechtspolitische Sprecher der Linken, Friedrich Straetmanns, sagte: »Uns eint eine Überzeugung nach sorgfältiger Prüfung, dass die Änderung des Wahlrechts verfassungsrechtlich nicht haltbar ist.« Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Britta Haßelmann, betonte, im Wahlrecht müsse Klarheit herrschen. Es müsse transparent und nachvollziehbar sein, auf welchem Weg ein Wahlergebnis zustande gekommen sei.
FDP, Linke und Grüne hatten schon während der jahrelangen Diskussion über eine Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestags eng zusammengearbeitet. So legten sie einen gemeinsamen Gesetzentwurf vor, der aber an der Mehrheit von CDU/CSU und SPD scheiterte.
Das Parlament hatte die jetzige Reform dann Anfang Oktober beschlossen. Sie ist auch in den eigenen Reihen umstritten, was sich unter anderem daran zeigte, dass sich Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) der Stimme enthielt. Die Reform sieht vor, dass es bei der Wahl nächstes Jahr bei der Zahl von 299 Wahlkreisen bleibt. Überhangmandate einer Partei sollen teilweise mit ihren Listenmandaten verrechnet werden. Bei Überschreitung der Bundestags-Regelgröße von 598 Sitzen sollen bis zu drei Überhangmandate nicht durch Ausgleichsmandate kompensiert werden.
Ziel ist es, den auf 709 Abgeordnete angewachsenen Bundestag wieder zu verkleinern. Dass dies mit der Reform gelingt, wird von vielen Fachleuten bezweifelt. Auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags bescheinigt ihr in dieser Hinsicht nur geringe Wirkung.
Die Grünen-Politikerin Haßelmann sagte: »Das Gesetz ist grottenschlecht. Es erfüllt seinen Zweck nicht.« Experten, die auf Basis aktueller Meinungsumfragen nach den neuen Regelungen die Sitzverteilung vornähmen, kämen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Der FDP-Abgeordnete Buschmann kritisierte: »Der Verteilmechanismus der Mandate ist zugunsten der Union gezielt verzerrt worden.« Zudem sei er so schlecht und undurchschaubar formuliert, dass selbst Experten nicht wüssten, »was der Wortlaut des Gesetzes in Wahrheit meint«. dpa/nd
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