Zunehmend verzweifelt

Lübcke-Prozess: Angeklagter bestreitet Mordversuch an Geflüchtetem.

  • Joachim F. Tornau
  • Lesedauer: 3 Min.

Den Ton setzte Mustafa Kaplan bereits vor einigen Wochen. »Es ist unklar, was dem Zeugen überhaupt noch geglaubt werden kann«, verkündete der Verteidiger des Kasseler Neonazis Stephan Ernst und ließ wenige Sätze später einen verbalen Tiefschlag folgen: »Einem solchen Zeugen, der sich selbst als Schauspieler und Sänger bezeichnet, kann man nicht glauben, dass er Opfer eines Angriffs mit rechtspolitischem Hintergrund geworden ist.«

Gemeint war Ahmed I., der junge Geflüchtete aus dem Irak, den der mutmaßliche Mörder von Walter Lübcke im Januar 2016 auf offener Straße niedergestochen und schwer verletzt haben soll. Anders als die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten bestreitet Ernst die Tat. Entsprechend hartnäckig bemühen sich seine Verteidiger, den Tatverdacht zu erschüttern. Fast alle Anträge, die sie im Prozess vor dem Frankfurter Oberlandesgericht bislang gestellt haben, bezogen sich auf den Mordversuch an Ahmed I. Und fast immer zielten sie darauf ab, das Opfer in ein schlechtes Licht zu rücken.

Allein in dieser Woche lud der Senat, den zunehmend verzweifelt wirkenden Anträgen folgend, neun Zeuginnen und Zeugen. Darunter war ein Paar, das am Tatort gehört haben wollte, wie jemand »Keine Polizei« oder »No Police« gerufen habe, möglicherweise Ahmed I. Darunter war die Dolmetscherin, die bei den Vernehmungen des frisch Operierten im Krankenhaus übersetzt hatte und nun beteuerte, dass es dabei keinerlei Verständigungsschwierigkeiten gegeben habe. Dabei sprechen beide unterschiedliche arabische Dialekte, auf die der heute 27-Jährige den ein oder anderen Widerspruch in seinen unterschiedlichen Vernehmungen zurückführte. Als Zeugin gelang es der Dolmetscherin allerdings nicht immer, sich verständlich zu machen: Viele ihrer ausschweifenden Antworten passten nicht zu den Fragen, viele ihrer Sätze endeten im Nirgendwo.

Und schließlich wollte die Verteidigung noch einen etwas dubiosen Vorfall ausschlachten, der sich ein Dreivierteljahr nach der Tat abgespielt hatte. Da war die Polizei alarmiert worden, weil an der damaligen Unterkunft von Ahmed I. nächtliche Besucher aufgetaucht sein und nach ihm gesucht haben sollen. Das ließ sich aber nicht bestätigen, stattdessen war »der Ahmed«, wie er in einem Polizeivermerk nur genannt wurde, von Mitbewohnern als »Lügner« bezeichnet worden, der ihnen, genüsslich zitierte das die Verteidigung, Lebensmittel aus dem Kühlschrank klaue.

Wie immer man das alles interpretieren möchte: Für die Frage, ob Ernst am Ende auch für den Messerangriff auf Ahmed I. verurteilt wird, dürfte es ohnehin keine Rolle spielen. Denn auf die Glaubwürdigkeit von Ahmed I. kommt es gar nicht an. Er hat nie behauptet, den Täter erkannt zu haben. Er sagt lediglich, dass der Angreifer blonde Haare gehabt habe. Und dass es bestimmt ein »Nazi« gewesen sei, wegen der Kölner Silvesternacht wenige Tage zuvor.

Entscheidender dürfte vielmehr sein, dass an einem bei Ernst gefundenen Klappmesser DNA-Spuren entdeckt wurden, die zum Opfer passen - auch wenn sie für eine eindeutige Identifizierung zu schwach sind. Was diese vermeintliche Tatwaffe angeht, gibt es nun zumindest einen Hoffnungsschimmer für den 47 Jahre alten Angeklagten: In seinen Unterlagen fand sich ein Kaufbeleg, der zu dem sichergestellten Messer gehören könnte. Dann wäre es erst mehr als drei Wochen nach dem Angriff auf Ahmed I. gekauft worden, könnte also nicht die Tatwaffe gewesen sein. Aber gehören Messer und Quittung wirklich zusammen? Durchaus möglich, ergab die Vernehmung des Schneidwarenhändlers. Doch eindeutig wird sich auch das wohl nicht mehr klären lassen.

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