Pfusch aus dem Kanzlerinnenamt

Daniel Lücking über den Entwurf zum BND-Gesetz

  • Daniel Lücking
  • Lesedauer: 1 Min.

Man könnte meinen, die Enthüllungen von Edward Snowden hätte es nie gegeben. Denn die Bundesregierung versucht, die Massendatensammlung, die damals in der Kritik stand, immer wieder neu zu legitimieren. Jetzt wird eilig gehandelt. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht einen Aufschub für die Überarbeitung des als verfassungswidrig eingestuften BND-Gesetzes bis Ende 2021 gewährt, jedoch kann die Bundesregierung nicht davon ausgehen, nach der Bundestagswahl sofort handlungsfähig zu sein.

Während sich die Republik im Corona-Weihnachtstress befindet, soll ein Gesetz entstehen, das in etwa so löcherig ist, wie die durch eine BND-Tarnfirma dem internationalen Markt untergejubelte Verschlüsselungstechnik. Dreistigkeit könnte auch jetzt siegen, denn das Thema Überwachung hat in den letzten Jahren nicht mehr die Zugkraft, die es noch zu Zeiten des NSA-Untersuchungsausschusses hatte. In der berechtigten Hoffnung, den Kollaborateur SPD erneut im Boot zu haben, legen Referent*innen und Geheimdienstkontrolleur*innen aus dem Kanzlerinnenamt ein Gesetz vor, das ebenso verfassungswidrig daher kommt, wie 2016. Auf Jahre illegalen Handelns folgten vier Jahre pseudolegales Handeln. Es scheint nicht enden zu wollen, und wieder einmal hängt es an der SPD.

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