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Antrag auf Befreiung abgelehnt

Maskenpflicht im Unterricht

  • Lesedauer: 1 Min.

So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 27. Oktober 2020 (Az. W 8 E 20.1573).

Ein Mann hatte einen Eilantrag auf Befreiung der Grundschüler von der Pflicht zu einer Mund-Nasen-Maske gestellt. Die Maßnahme sei unverhältnismäßig und für die Kinder eine absolute Belastung, so der Antragsteller. Die Kammer sah das anders: Erstens habe der Mann nicht dargelegt, ob er als Schüler oder Lehrer von der Maskenpflicht betroffen sei oder den Antrag für ein eigenes Kind gestellt habe. Zudem habe er nicht glaubhaft gemacht, dass es einen triftigen Grund für eine Ausnahme von der Infektionsschutzverordnung gibt.

Auch in einem anderen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Würzburg (Az. 20 CE 20.2185) war der Eilantrag zweier Grundschülerinnen aus Unterfranken auf Befreiung von der Maskenpflicht an der Schule abgelehnt worden. Sie hatten zwar ärztliche Atteste vorgelegt, in denen es aber ohne weitere Begründung hieß, sie könnten »aus gesundheitlichen Gründen« die Masken nicht tragen. Weil die Grundschule die Atteste nicht akzeptierte, zog die Mutter vor Gericht. Das Gericht lehnte den Antrag ab. Auch die Beschwerde beim VGH scheiterte. dpa/nd

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