Intersexuelle Menschen weiter am Arbeitsplatz diskriminiert
Studie
In einer am 12. November 2020 von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vorgestellten Studie bemängeln die Befragten eine unzureichende Unterstützung durch Arbeitgeber bei Diskriminierungen oder das Fehlen passender Sanitärräume. Auch würden sie in Schreiben und Formularen nicht ausreichend durch gendergerechte Sprache einbezogen, heißt es in der Untersuchung.
Handlungsbedarf im Arbeitsrecht
In einer sogenannten qualitativ-quantitativen Untersuchung beschrieben die 32 Befragten ein ihnen gegenüber schlechtes Klima in Teams und Organisationen. Die Untersuchung »Inter* im Office?!« wurde vom Kölner Institut für Diversity- und Antidiskriminierungsforschung (IDA) vorgenommen.
Darüber hinaus sehen Experten gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Arbeitsrecht. In einem weiteren Gutachten kommen die Juristen zu dem Schluss, dass Vorschriften angepasst werden sollten, die an das Geschlecht anknüpfen.
Dies gelte vor allem bei den Vorschriften, die nach dem Geschlecht differenzieren, ohne damit das typischerweise benachteiligte Geschlecht besserzustellen.
Als Beispiele nennen die Autoren Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung über die Einrichtung von Sanitärräumen am Arbeitsplatz und dienstrechtliche Bekleidungsvorschriften.
Weitreichende Konsequenzen
Intergeschlechtliche und geschlechtsdiverse Menschen berichteten vielfach von Diskriminierungen, erklärte der kommissarische Leiter der Antidiskriminierungsstelle, Bernhard Franke. »Ihre Bedürfnisse und Vorschläge müssen gehört werden«, beklagt der Experte.
Mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor drei Jahren hob er hervor, die Karlsruher Entscheidung und die Umsetzung dieser Vorgaben im neugefassten Personenstandsgesetz hätten »weitreichende Konsequenzen für die Arbeitgeber und die Rechtsordnung insgesamt«.
Ende 2018 hatte der Bundestag ein Gesetz beschlossen, durch das intersexuelle Menschen als Geschlecht »divers« im Geburtenregister eintragen lassen können. Der Gesetzgeber folgte damit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2017.
Zuvor hatte es nur die Möglichkeit gegeben, neben »weiblich« und »männlich« die Variante »ohne Angaben« zu wählen. Die Neuerung zielt auf intersexuelle Menschen ab, deren Körper weibliche und männliche Merkmale aufweisen. AFP/nd
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.