Einfach mal filmen

Aktivisten reichen Klage wegen Überwachung durch die Polizei ein

  • Christian Meyer
  • Lesedauer: 4 Min.

Die Berliner Initiative »My Gruni« nennt sich zwar »Quartiersmanagement«, hat hiermit aber - zumindest im klassischen Sinne - herzlich wenig am Hut. Tatsächlich stecken dahinter linke Aktivist*innen, die seit 2018 mit viel Witz politische Aktionen im Charlottenburg-Wilmersdorfer Ortsteil Grunewald organisieren. So auch am 1. Mai 2019, als sie zu einer Demonstration durch das wohlhabende Villenviertel mobilisierten. Mehrere Tausend Personen folgten dem Aufruf. Die Auftaktkundgebung fand am Platz vor dem S-Bahnhof Grunewald statt. Rund 900 Polizeikräfte führten zum Teil strenge Vorkontrollen durch, zu Zwischenfällen kam es nicht.

Monate später wird bekannt, dass die eingesetzte Bundespolizei die Anreise von Demonstrant*innen mittels Videoüberwachung systematisch erfasst und gespeichert hat. Da die meisten Versammlungsteilnehmer*innen per S-Bahn angereist waren, dürften fast alle von der Maßnahme betroffen sein. Dem Anmelder der Demonstration wurde seitens der Polizei nichts davon mitgeteilt. Daher hat er zusammen mit Felix Jorn, einem Teilnehmer der
Demonstration, eine Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Ihrer Ansicht nach hat die Behörde damit ihre rechtlichen Befugnisse übertreten.

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»Mit der Klage wird juristisches Neuland betreten, es gibt bisher kein Urteil zu einer vergleichbaren Situation«, sagt Jorn zu »nd«. Die Zulässigkeit einer Überwachung der Anreise zu einer Demonstration sei juristisch noch nicht geklärt worden, fügt der prozessbevollmächtigte Rechtsanwalt Peer Stolle hinzu. Die Besonderheit der Situation bestehe zudem darin, dass in diesem Fall nicht nur überwacht, sondern auch aufgezeichnet wurde - und dies komplett anlasslos, da es keinerlei Anhaltspunkte für eine besondere Gefahrenlage gab. »Dafür wurden eigens Kameras installiert. Dies ist ein Novum«, so Stolle.

Die umfassende Klageschrift verweist auf mindestens zwei Videokameras auf dem Bahnsteig und im Fußgängertunnel des S-Bahnhofs, die das Geschehen an die Bundespolizei übertragen hätten, wo es für mindestens 15 Tage gespeichert worden sein soll. Das alles erfuhr ein Kläger auf Nachfrage vom Bundesdatenschutzbeauftragten. Die Bundespolizei rechtfertigt die Maßnahme dabei mit einer vermeintlich gefährlichen räumlichen Situation am S-Bahnhof. Die Sicherheit der Anreisenden sei höherrangig gewesen als das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, der Einsatz der Kameras somit legitim.

Ging es der Polizei also um die Verhinderung einer zweiten Loveparade-Tragödie? Weil der Tunnel nicht für Tausende Personen ausgelegt ist? Aber warum wurde dann das Geschehen aufgezeichnet und gespeichert? Rechtsanwalt Stolle hält die Begründung, es sei um die Lenkung des Personenstroms gegangen, denn auch für wenig glaubhaft.

Die Klage wird mit einem Eingriff in die Versammlungsfreiheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung begründet. Polizeilicher Kameraeinsatz bei Versammlungen »stellt immer einen Grundrechtseingriff dar«, hält die Klage fest. Schon die Installation von Kameras könne abschreckend auf potenzielle Versammlungsteilnehmer*innen wirken. Dem Kameraeinsatz im Kontext von Demonstrationen sind daher juristisch Grenzen gesetzt, die im vorliegenden Fall übertreten worden seien. Beispielsweise erfolgte der Einsatz nicht offen. Auch lagen keine Hinweise vor, dass von der Versammlung erhebliche Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ausgingen. Weil auch künftig am S-Bahnhof Grunewald Demonstrationen der Initiative stattfinden sollen, bestehe Wiederholungsgefahr.

Die Klage fällt in eine Zeit, in der die Befugnisse der Bundespolizei massiv ausgeweitet werden. »Auch deswegen ist es mehr denn je geboten, der Polizei genauestens auf die Finger zu schauen. Es ist wichtig, dieses Urteil zu erwirken und die Überwachungskompetenzen der Polizei in ihre Schranken zu weisen«, sagt Jorn. Der Ausgang des Verfahrens sei zwar offen, aber man rechne sich gute Chancen auf Erfolg aus. Rechtsanwalt Stolle sieht die weitreichenderen Konsequenzen einer Feststellungsklage nicht zuletzt in einer gesellschaftlichen Sensibilisierung. Das Verhältnis von erwirkter Rechtsprechung und polizeilicher Praxis sei ein »ständiges Ringen, das man aufnehmen muss«.

Um Prozesskosten zu akquirieren, hat »My Gruni - Quartiersmanagement Grunewald« zusammen mit dem FifF (Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung) nun eine Spendenkampagne in den sozialen Netzwerken gestartet. Einen Online-Adventskalender mit täglichen Clips gegen Videoüberwachung gibt es obendrauf. »Das Quartiersmanagement geht kreativ mit den Einschränkungen durch Corona um. Mit dem Anti-Repressions-Winterzauber bringen wir bestes Infotainment nach Hause, Türchen um Türchen, bis bei der Bundespolizei das Verwaltungsgericht klingelt und unser Weihnachtsgeschenk überbringt«, so Jorn.

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