Die Wirtschaft allein schafft es nicht
Nur mit einem staatlichen Jobgarantie-Programm kann das Recht auf Arbeit verwirklicht werden. Von Maurice Höfgen
Nicht erst seit Corona sind Erwerbslosigkeit und Unterbeschäftigung ein Thema. Schaut man auf die Zahlen in der Eurozone, kann man nur noch von Massenarbeitslosigkeit sprechen. Die Folgen für die Betroffenen: leere Geldbeutel, sozialer Ausschluss und Perspektivlosigkeit. Eine Zumutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Demokratie. Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte beinhaltet das »Recht auf Arbeit«. Jeder, der Arbeit sucht, sollte in seinem örtlichen Umkreis vernünftig bezahlte und auf seine Fähigkeiten zugeschnittene Arbeit finden. Doch von Vollbeschäftigung kann seit Jahrzehnten nicht die Rede sein. Ganz im Gegenteil.
Arbeitslosigkeit ist allen voran ein makroökonomisches Problem. Weil die Wirtschaft pandemiebedingt heruntergefahren wurde, sind Menschen in Kurzarbeit und Erwerbslosigkeit gefallen. Wer vorher schon arbeitslos war, der sah nun erst recht alt aus. Dieser Umstand lässt sich verallgemeinern: Wenn der Privatsektor keine Aussicht auf eine bessere Auftragslage hat, dann wird er keine zusätzlichen Arbeitskräfte nachfragen, herrscht ein Mangel an Arbeitsplätzen. Unter den Arbeitssuchenden herrscht dann ein frustrierender Verdrängungswettbewerb. Selbst auf dem angeblich so erfolgreichen deutschen Arbeitsmarkt kamen 2019 drei Erwerbssuchende auf jede offene Stelle - in Griechenland sogar 60. Dafür sind nicht die Einzelpersonen verantwortlich, sondern die Wirtschaftspolitik.
Ziel der Wirtschaftspolitik muss sein, die vorhandenen Ressourcen bestmöglich einzusetzen. Wenn wichtige Arbeitsbereiche unter- oder unbesetzt bleiben, beschneiden wir uns selbst. Um mehr Menschen in Beschäftigung zu bringen, gibt es zwei Wege: Erstens die Wirtschaft über die Fiskalpolitik ankurbeln und darauf hoffen, dass der Privatsektor aufgrund verbesserter Auftragslage mehr Personen anstellt; zweitens kann der Staat die Personen selbst anstellen und damit die öffentliche Daseinsvorsorge ausweiten.
Um dauerhafte Vollbeschäftigung zu erreichen, braucht es beides. Denn es ist unrealistisch, zu erwarten, dass der Privatsektor im Alleingang für dauerhafte Vollbeschäftigung sorgen kann - selbst wenn der Staat kräftig anschiebt. Die übliche Wirtschaftspolitik kommt bei den Personen, die - bildlich gesprochen - als Letzte in der Schlange am Arbeitsamt stehen, nicht an. Diese werden im Aufschwung als Letzte angestellt und beim Abschwung als Erste wieder entlassen. Zudem bleiben Arbeitssuchende weiterhin abhängig davon, ob und wo der Privatsektor passende Arbeitsstellen anbietet. Von einer Realisierung des »Rechts auf Arbeit« kann dann keine Rede sein. Um dauerhafte Vollbeschäftigung zu erreichen, bedarf es neben aktiver Wirtschaftspolitik auch direkter Schaffung von Arbeitsplätzen durch den Staat. Es braucht ein staatliches Jobgarantie-Programm. Genau das haben die Jusos, die Jugendorganisation der SPD, jüngst beschlossen. In ihrem Antrag heißt es, die Jobgarantie solle »das Recht auf Arbeit konkret machen« und »vor Existenzängsten durch unfreiwillige Arbeitslosigkeit schützen«.
Der Staat macht dann ein Jobangebot an jeden, der in einem aufs Gemeinwohl ausgerichteten Job zu einem sozialverträglichen Mindestlohn arbeiten möchte. Die Jobgarantie sollte dabei vom Bund finanziert, aber lokal auf Gemeindeebene umgesetzt werden. Unabhängig davon, dass wir den finanziellen Handlungsspielraum des Staates chronisch unterschätzen, sind die Nettokosten gar nicht so viel größer, wenn der Staat Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanziert.
Die Jobgarantie kombiniert den individuellen Wunsch nach kontinuierlicher Beschäftigung mit den Bedürfnissen von Städten und Gemeinden. Konkret könnte die Jobgarantie Projekte aus den Bereichen Bildung, Pflege, Kunst, Umweltmanagement, Stadtpflege oder Sicherheit beinhalten. Es gibt viele sinnvolle Tätigkeiten, die personell nicht besetzt sind, weil der Privatsektor dort keine Gewinne wittert und der Staat im neoliberalen Dogma verweilt. Oftmals agieren in dieser Lücke Non-Profit-Organisationen, haben aber mit Personal- und Geldmangel zu kämpfen.
Der gezahlte Lohn würde zum effektiven Mindestlohn werden. »Effektiv« ist er deshalb, weil der derzeitige Mindestlohn nur für Beschäftigte gilt. Wer Arbeit sucht und Arbeitslosengeld erhält, landet häufig darunter. Dazu wird das Kräfteungleichgewicht zwischen Kapital und Arbeit zugunsten der Arbeit korrigiert. Die Arbeitsbedingungen in der Jobgarantie werden zur Untergrenze an akzeptablen Arbeitsbedingungen und üben so Druck auf den Privatsektor aus.
Die Jobgarantie ist ein universelles Angebot und keine Verpflichtung. Idealerweise sollte sie mit der Abkehr des Hartz-IV-Regimes kombiniert werden. Dazu ist sie kein Ersatz für vernünftige Lohn-, Industrie-, und Fiskalpolitik oder eine Regulierung des Arbeitsmarktes.
Klar ist aber: Ohne Jobgarantie bleiben Arbeitssuchende davon abhängig, welche Jobs wo und zu welchen Arbeitsbedingungen vom Privatsektor geschaffen werden. Wir haben also die Wahl: Entweder wir garantieren Vollbeschäftigung oder wir garantieren, dass es unfreiwillige Arbeitslosigkeit gibt.
Maurice Höfgen ist Ökonom und wissenschaftlicher Mitarbeiter des Linke-Bundestagsabgeordneten Fabio De Masi.
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