Überprüfung der Jahresfahrleistung sinnvoll

Corona und die Kfz-Versicherung

  • Lesedauer: 2 Min.

Keine Urlaubsreisen, keine unbedingt notwendigen Verwandtenbesuche und Homeoffice, wo immer möglich - auch Fahrten zur Arbeit werden weniger. All diese Einschränkungen bei der Mobilität führen dazu, dass Pkw weniger genutzt werden und somit weniger Kilometer gefahren werden.

Aber weniger Auto zu fahren bedeutet nicht automatisch auch weniger bei der Kfz-Versicherung zu zahlen. Vielmehr müssen die Autofahrer selbst aktiv werden. Ein Blick in den Kfz-Versicherungsvertrag gibt Auskunft über die vereinbarte jährliche Fahrleistung. Änderungen der Jahresfahrleistung des versicherten Kraftfahrzeuges sollten deswegen der Kfz-Versicherung umgehend angezeigt werden.

Denn Fahrer mit einer nur geringen jährlichen Fahrleistung werden von den Versicherern oftmals mit Rabatten belohnt und können dadurch bei den Versicherungsbeiträgen sparen. Vielfahrer wiederum stellen für Versicherungsunternehmen ein größeres Risiko dar und müssen deswegen mit Beitragsaufschlägen rechnen.

Hat sich die Jahresfahrleistung beispielsweise durch die Einschränkungen auf Grund der Covid19-Pandemie verringert, so sollte dies dem Kfz-Versicherer umgehend angezeigt werden. Bei Versicherungsverträgen mit einer jährlichen Beitragszahlung kann dies zu einer Beitragsrückerstattung führen und bei Verträgen mit einer monatlichen Zahlweise kann sich der monatliche Beitrag reduzieren.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt (vzsa) berät zu Fragen rund um die Kfz-Versicherung. Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter der Nummer (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen. vzsa/nd

Weitere Informationen sowie die Online-Terminbuchung finden Sie unter www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de.

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