Um- oder Ausbau der Versicherung melden
Tipp für Bauherren
Durch umfangreiche Modernisierungen und Umbauten erhöht sich in aller Regel der Wert des Gebäudes. Eigentümer sollten es deshalb nicht versäumen, ihre Wohngebäudeversicherung zu überprüfen.
Kommt es durch die Bauarbeiten zur Gefahrenerhöhung, zum Beispiel wenn ein Baugerüst angebracht wird, ist dies unverzüglich dem Hausratversicherer zu melden. Unterbleibt diese Meldung und es kommt zu einem Schaden (z. B. über das Gerüst sind Einbrecher in die Wohnung eingedrungen und haben Sachen entwendet), kann die Versicherungsgesellschaft dem Versicherungsnehmer grobe Fahrlässigkeit vorwerfen und die Entschädigung kürzen.
»Empfehlenswert ist es weiterhin, bereits vor Beginn der Baumaßnahme mit der Versicherungsgesellschaft darüber zu sprechen und anhand der vorgesehenen Maßnahmen und Kosten die Wertsteigerung zu erfassen«, sagt Andrea Heyer, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Die vorliegende Wohngebäudeversicherung wird dann den neuen Bedingungen angepasst.
In dem Zusammenhang kann auch gleich mit geprüft werden, ob der wichtige Elementarschadenschutz vorhanden ist.
Kommt es zu einem Schaden, genießt der Eigenheimbesitzer nur dann vollen Versicherungsschutz, wenn die Versicherungssumme dem Wert des Hauses entspricht. Ist er höher, liegt eine Unterdeckung vor. Die Versicherungsgesellschaft muss im Schadenfall dann nur für einen Teil des Schadens aufkommen.
Bei der Gebäudeversicherung ist die Bezifferung einer ausreichenden Versicherungssumme besonders wichtig. Zu empfehlen ist ein Schutz, der sich automatisch an den steigenden Wert des Gebäudes anpasst. Mit dieser sogenannten gleitenden Neuwertversicherung ist grundsätzlich gewährleistet, dass ein Versicherer im Schadenfall immer den jeweiligen Wiederbeschaffungswert bezahlt.
Bei Beschädigungen werden entsprechend die Reparaturkosten ersetzt. Eine Unterversicherung ist bei einer Neuwertversicherung also nicht möglich, wenn der Versicherungswert der Immobilie korrekt bestimmt wurde.
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