Kfz-Steuer für Neuwagen höher

Rund um die Mobilität

  • Lesedauer: 2 Min.

Mehr Geld müssen Neuwagenbesitzer für die Kfz-Steuer einplanen, wenn das Fahrzeug ab 1. Januar 2021 zugelassen wird: Denn künftig wird der CO2-Ausstoß gegenüber dem Hubraum deutlich stärker als bisher bei der Berechnung der Kfz-Steuer berücksichtigt.

Die simple Formel: Je höher der Verbrauch und damit die CO2-Emissionen des Neuwagens desto mehr kommt beim Steuersatz als Zuschlag obendrauf. Damit will der Gesetzgeber Anreize zum Kauf spritsparender Autos schaffen.

Bisher kostete jedes neu zugelassene Auto - zusätzlich zu einem Sockelbetrag von 2 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum für Benziner und 9,50 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum für Diesel - zwei Euro pro ausgestoßenem Gramm Kohlendioxid (CO?) je Kilometer oberhalb von 95 Gramm pro Kilometer (laut Herstellerangaben).

Ab 1. Januar 2021 greift bis 95 Gramm pro Kilometer der Freibetrag. Es wird nichts zusätzlich berechnet. Ab einem Kohlendioxid-Ausstoß von 96 Gramm je Kilometer greift die verschärfte Klimakomponente mit einer in sechs Stufen gestaffelten Anhebung. Die Staffelung:

• ab 96 Gramm bis 115 Gramm: 2 Euro

• bis 135 Gramm: 2,20 Euro

• bis 155 Gramm: 2,50 Euro

• bis 175 Gramm: 2,90 Euro

• bis 195 Gramm: 3,40 Euro

• ab 196 Gramm: 4 Euro

Dabei wird die Steuer zunächst für jede Stufe einzeln ermittelt, anschließend werden alle Beträge addiert.

Bei einem Durchschnitts-Pkw mit einem CO2-Ausstoß von 157 Gramm pro Kilometer, der 2021 neu zugelassen wird, verteuert sich die Steuer um etwa 16 Euro, für Kleinwagen (durchschnittlich 129,5 g CO2/km) und die Kompaktklasse (durchschnittlich 144 g CO2/km) ist die Differenz einstellig. Bereits zugelassene Autos bleiben von den Änderungen ausgenommen.

Wer sich einen großen und schweren SUV oder ein Wohnmobil neu zulegt, wird bei den Steuern ab 2021 tiefer in die Tasche greifen müssen. Für bis Ende 2024 zugelassene Pkw mit weniger als 95 Gramm CO2-Emissionen werden mit einem jährlichen Steuerbonus von 30 Euro für maximal fünf Jahre belohnt. Diese Regelung gilt bereits für Neuzulassungen seit Juni 2020.

Mit den Änderungen des Kfz-Steuergesetzes wird das im Juni 2020 beschlossene Klimaschutzprogramm 2030 umgesetzt.

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