Bündnistreue sorgt für Lebensgefahr

Die Ablehnung von Kaution für den Wikileaks-Journalisten Julian Assange ist politisch motiviert

  • Daniel Lücking
  • Lesedauer: 2 Min.

»Bail denied« - Kaution abgelehnt. Julian Assange bleibt also weiter in Haft. Die Londoner Richterin Vanessa Baraitser folgt damit dem Begehren der US-Behörden, die die Auslieferung des Veröffentlichers geheimer Irak-Papiere weiterhin verfolgen will. Ob das auch unter dem neuen US-Präsidenten Joe Biden so bleiben wird, ist noch nicht klar.

Mit der Ablehnung der Kaution widerspricht Baraitser der eigenen Entscheidung vom Montag gegen eine Auslieferung von Assange. Sie hatte seine gesundheitliche Lage angeführt, die nicht mit den Haftbedingungen in den USA vereinbar sei. Baraitser ignoriert, dass die Haftbedingungen, denen Julian Assange im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh ausgesetzt ist, sich kaum von denen unterscheiden, die noch am Montag der Grund dafür waren, Assange nicht auszuliefern.

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Baraitser begründet, Assange könne immernoch fliehen wollen. Doch wohin? Das Asyl-Angebot von Mexiko ist - nicht zuletzt aufgrund der negativen Erfahrungen mit Ecuador - nicht ernsthaft in Betracht zu ziehen. Assange bleibt einzig der Aufenthalt in Großbritannien.

Für Assange bedeutet diese Entscheidung weiterhin akute Lebensgefahr. Die hinzugezogenen Experten trauen Assange trotz oder gerade wegen dessen Depressionen zu, eine Möglichkeit zum Suizid zu finden. Wie im letzten Jahr eine Rasierklinge in seine Zelle gelangte, konnte nicht geklärt werden. Assange muss nun auf den Einspruch der US-Regierung in dem Verfahren warten, der bereits angekündigt ist und spätestens zum 19. Januar erhoben worden sein muss.

Die USA - egal ob unter dem amtierenden US-Präsidenten Trump oder dem designierten Nachfolger Joe Biden - hätten jetzt die Möglichkeit, Milde walten zu lassen und ihren Angriff auf die Pressefreiheit und journalistische Arbeit zu beenden. Statt Rachejustiz ein Bekenntnis zur Pressefreiheit, deren Mangel in vielen Ländern der Welt angeprangert wird. In den ältesten unter den westlichen Demokratien darf der Pressefreiheit nicht nur auf dem Papier ein hoher Stellenwert beigemessen werden.

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