Charité stößt an Kapazitätsgrenzen

Universitätsklinik fehlt Personal für mehr Intensivbetten – Rot-Rot-Grün forciert Pandemiebekämpfung

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 3 Min.

Die dramatische Nachricht erreicht Berlins Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) am Mittwochmorgen. Da meldet die Berliner Charité – immerhin Europas größte Universitätsklinik mit weit über 20 000 Beschäftigten und mehr als 4000 Ärztinnen und Ärzten – dem Senatschef, dass es bei der Lage der Schwerstkranken Covid-19-Patientinnen und -Patienten überhaupt keine Entlastung gebe. Im Gegenteil: Am Morgen sei ein neuer Höchststand bei der Auslastung der Betten mit intensivmedizinischer Betreuung mit dem entsprechenden Personal erreicht worden. »Die Bettenkapazität, die die Charité hat, ist in den nächsten Tagen erschöpft«, erklärt Müller am Mittwochnachmittag nach einer Sondersitzung des rot-rot-grünen Senats im Roten Rathaus. Zwar würden Vivantes und private Krankenhäuser der Charité aushelfen. Aber dass Berlins bestes Krankenhaus an seine Kapazitätsgrenze gelangt, bot am Mittwoch im Senat Diskussionstoff.

Vor allem wegen der starken Belastung des Gesundheitssystems hat sich Rot-Rot-Grün in seiner Sondersitzung am Mittwoch darauf verständigt, die Beschlüsse der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auch für die Hauptstadt zu übernehmen.

Das heißt: Die Ausgangsbeschränkungen werden verschärft, am kommenden Samstag wird die neue Infektionsschutzverordnung im Amtsblatt verkündet, sie gilt ab Sonntag bis mindestens zum 31. Januar. Kernmaßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist die weitere Reduzierung der Kontakte. Dazu übernimmt Berlin den Beschluss, dass sich ein Hausstand nur noch mit einer anderen Person treffen darf. Mit einer Ausnahme: Angesichts der hohen Anzahl von Alleinerziehenden in der Metropole gilt diese sogenannte Eins-zu-eins-Regelung für Alleinerziehende nur bedingt. Bei ihnen werden deren Kinder nicht mitgezählt, dürfen also noch dazukommen. So soll sichergestellt werden, dass die Kinder von Alleinerziehenden betreut werden können und diese nicht unbetreut allein zu Hause bleiben müssen.

Wie genau die sogenannte 15-Kilometer-Regelung, also die Bewegungseinschränkungen in Corona-Hotspots mit einer Inzidenz größer 200 pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner, auf die Region übertragen wird, will Berlin schnellstmöglich mit Brandenburg abstimmen. Klar ist: »Die Großstadt als solche gilt als ein Wohnort«, sagt Vizesenatschefin und Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) nach der Senatssitzung. Gedacht ist die Regelung eigentlich dazu, dass nicht weiter Winterurlaubsreisende und Tagesgäste in die besonders betroffenen Bundesländer Sachsen und Thüringen kommen. Berlin und Brandenburg müssen für ihre großen Pendlergruppen deshalb noch Absprachen treffen. Eine Einigung wird für die kommenden Tage erwartet.

Berlin bleibt auch bei seiner grundsätzlichen Regelung, dass eine Ausgangssperre gilt. »Alle wissen, dass das grundrechtlich keine schöne Geschichte ist«, sagt Vizesenatschef und Kultursenator Klaus Lederer (Linke). Das Prinzip in Richtung einer Ausgangsbeschränkung zu ändern, sei in der gegenwärtigen Situation keine Alternative. »Wir werden das anfassen, sobald es die Infektionslage zulässt«, so Lederer.

Neben den genannten Maßnahmen setzt Rot-Rot-Grün zur Eindämmung der Pandemie auf das Impfen. Der Bundesgesundheitsminister hat laut Senat zugesichert, dass sowohl am 8. als auch am 18. Januar jeweils 30 000 neue Impfdosen eintreffen sollen. Das würde ein bisschen Spielraum verschaffen, um unter anderem das Krankenhauspersonal dauerhaft zu schützen.

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