Warum der Zuschlag auf sich warten lässt

grossprojekt grundrente kommt schwer in tritt

  • Basil Wegener
  • Lesedauer: 3 Min.

Mitten in der Pandemie startet zum 1. Januar eine der größten Neuerungen des Rentensystems seit Jahren: die Grundrente für Rentner mit schmalen Bezügen. Trotz des festen Termins werden die rund 900 000 Frauen und 400 000 Männer, die den Aufschlag bekommen, noch für Monate nichts von dem Geld sehen.

Den Plan eines Aufschlags für Menschen mit langen Beitragszeiten, aber Minirenten, gibt es schon lange. Im Herbst 2019 einigte man sich darüber, wobei es fast bis zum Koalitionsbruch gekommen wäre. Den Aufschlag bekommt nun, wer mindestens 33 Jahre Beiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflege aufweist und mehr als nur ergänzendes Einkommen etwa durch Minijobs hatte.

Den vollen Aufschlag erhält aber nur, wessen Monatseinkommen als Rentner bei maximal 1250 Euro bei Alleinstehenden oder 1950 Euro bei Eheleuten oder Lebenspartnern liegt. Einkommen darüber werden zu 60 Prozent angerechnet - bei 1300 Euro eines Alleinstehenden also 50 Euro zu 60 Prozent; die Grundrente fiele 30 Euro niedriger aus.

Warum fließt das Geld noch nicht? Die Präsidentin des Rentenbundes, Gundula Roßbach: »Wir haben den Auftrag, bei 26 Millionen Renten festzustellen, ob und wie viele Grundrentenzeiten vorhanden sind.« Nicht alle diese Zeiten seien in den digitalen Rentenkonten gespeichert. »Wir müssen also Programme erstellen, die die vorhandenen Daten daraufhin analysieren.« Damit nicht genug. Denn es gibt ja noch die Einkommensprüfung. Dann müssen über eine neue Datenautobahn zwischen Finanzbehörden und Rentenversicherung die Einkommen geprüft werden - auch die des Ehepartners. »Das sind Daten, die bisher für die Rentenversicherung nicht wichtig waren.«

Damit der Zuschlag auf Anhieb richtig ankommt, ist viel IT-Feinarbeit bei der Rentenversicherung nötig. »Datentechnisch gesehen ist unser System der Rentenberechnung das Sozialgesetzbuch in Nullen und Einsen«, erklärt Roßbach. Die Auswertung aller Rentenkonten unter dem Gesichtspunkt der Grundrente komme nun neu dazu. »Wir hatten Hunderte Auslegungsfragen, bei denen wir rechtliche Festlegungen treffen mussten. Jede dieser Weichenstellung muss programmiert werden.« Denn die Maschine, das digitale System der Rentenkonten, kenne keinen Auslegungsspielraum. »All das, was sich aus diesen Konten nicht herauslesen lässt, müssen wir bewerten, gegebenenfalls nachfragen und dann eingeben. Das ist schon ein ziemlich großer Aufwand.«

Arbeitsminister Hubertus Heil versichert: »Auch wenn die Auszahlung noch ein paar Monate dauern wird - niemand wird seinen Anspruch verlieren, der jetzt grundrentenberechtigt ist.« Ein Antrag ist nicht nötig. Die Regierung rechnet im Schnitt mit einem Zuschlag in Höhe von monatlich 75 Euro. Roßbach kündigt an, im Juli würden die ersten Bescheide verschickt. »Die Auszahlung erfolgt rückwirkend zum Jahresbeginn für all jene, die zum ersten Januar bereits in Rente sind.« Die erste Post soll erhalten, wer Mitte 2021 neu in Rente geht. »Bei der Abarbeitung der Fälle von denjenigen, die dann schon in Rente sind, werden wir mit den ältesten Jahrgängen anfangen und dann sukzessive die anderen abarbeiten.«

Was sich noch ändert

Die reguläre Altersgrenze auf dem Weg zur Rente wird mit 67 leicht auf 65 Jahre und 10 Monate angehoben. Die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Arbeitseinkommen bei der Berechnung des 18,6-prozentigen Rentenbeitrags berücksichtigt werden, steigt auf 7100 Euro in den alten und 6700 Euro in den neuen Ländern. Altersrentner, die ihre reguläre Altersgrenze noch nicht erreicht haben, dürfen 46 060 statt wie bisher 44 590 Euro hinzu verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Und 81 Prozent der Rente muss versteuern, wer 2021 neu in den Ruhestand geht - bisher 80 Prozent. dpa/nd

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