Wenn ein Originalschlüssel fehlt
Diebstahl oder Versicherungsbetrug?
Die Versicherung vertrat die Auffassung, dass nicht auszuschließen sei, dass es sich hier um einen vorgetäuschten Diebstahl handle. Denn der Versicherungsnehmer könnte einen Schlüssel an einen Dritten gegeben haben, der den Wagen dann »stehlen« sollte.
Dieser Verdacht sei nicht berechtigt, entschied der BGH (Az. IV ZR 279/94). Kaum jemand wisse über Jahre hinweg genau, was er mit den Originalschlüsseln seines Fahrzeugs gemacht habe. Schlüssel könne man verlieren oder verlegen. Denkbar sei auch, dass der Täter vor dem Diebstahl unbemerkt einen der Schlüssel entwendet habe.
Allein der Verlust eines Schlüssels beweise nicht, dass ein »Auftragsdieb« geplant sei. Versicherungsnehmer rechneten außerdem beim Abschluss des Versicherungsvertrags nicht damit, dass sie für Versicherungsschutz sämtliche Schlüssel besonders sorgfältig aufbewahren müssten. Anders wäre der Fall zu beurteilen, wenn weitere Anhaltspunkte vorlägen, aus denen man auf einen vorgetäuschten Diebstahl schließen könnte. OnlineUrteile.de
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