Jobs für Langzeitarbeitslose

fragen & antworten zum Teilhabechancengesetz

  • Ulrich Jonas
  • Lesedauer: 3 Min.

Denen, die besonders lange ohne Job sind, soll das vor zwei Jahren in Kraft getretene Teilhabechancengesetz neue Chancen eröffnen. Gelingt das wirklich? Wie funktioniert das Programm?

Warum wurde das Programm gestartet?

Seit vielen Jahren fordern Sozial- und Erwerbslosenverbände sozialversicherungspflichtige Jobs für Langzeitarbeitslose. Ihr Argument: Arbeitsplätze zu bezahlen ist sinnvoller als Arbeitslosigkeit und kostet perspektivisch auch nicht mehr Geld. Mit dem Teilhabechancengesetz, das Anfang 2019 in Kraft trat, erfüllten Union und SPD diese Forderung. Bis zu 150 000 geförderte Jobs stellte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in Aussicht, gut 54 000 sind es derzeit. Mit dem Gesetz wurden zwei neue Förderinstrumente geschaffen: die »Teilhabe am Arbeitsmarkt« (Paragraf 16i des Sozialgesetzbuches II) und die »Eingliederung von Langzeitarbeitslosen« (Paragraf 16e SGB II).

Wer kann gefördert werden?

Das aktuelle Programm richtet sich an Menschen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos gemeldet sind. Wie viele theoretisch davon profitieren könnten, kann die Bundesagentur für Arbeit auf Nachfrage nicht sagen. Es dürften in jedem Fall mehrere hunderttausend Menschen sein.

Das Programm bietet zwei verschiedene Modelle: Wer innerhalb der vergangenen sieben Jahre mindestens sechs Jahre lang arbeitslos war, kann vom Jobcenter bis zu fünf Jahre lang mit Lohnkostenzuschüssen gefördert werden. Diese Zuschüsse betragen in den ersten beiden Jahren 100 Prozent, im dritten Jahr 90, im vierten Jahr 80 und im fünften Jahr 70 Prozent.

Für Menschen, die mindestens zwei Jahre arbeitslos waren, werden zwei Jahre lang Zuschüsse gewährt: 75 Prozent im ersten und 50 Prozent im zweiten Jahr. Zusätzlich zahlt der Bund Qualifizierungs- und Coachingkosten - aber keine Kosten für Anleitung oder Infrastruktur wie bei anderen Programmen.

Wer kann Langzeitarbeitslose mit Förderung einstellen?

Das Programm richtet sich ausdrücklich auch an herkömmliche Arbeitgeber und nicht nur an soziale Betriebe. Wie sich die Arbeitgeber verteilen, wird laut BA nicht regelmäßig erfasst. Die aktuellsten Daten stammen aus dem Frühjahr 2020 aus einer Arbeitgeber-Befragung der BA. Allerdings wurde hier nur die »Teilhabe am Arbeitsmarkt« untersucht, also die Förderung von Hilfeempfängern, die mindestens sechs Jahre lang arbeitslos waren. Demnach sind 71 Prozent der Arbeitgeber private Betriebe, 22 Prozent kommunale oder öffentliche Arbeitgeber und sieben Prozent kirchliche Arbeitgeber. Jeder dritte Job entfällt auf einen sozialen Betrieb.

Laut BA-Daten aus dem Juni 2020 fördern die Jobcenter bei der »Teilhabe am Arbeitsmarkt« vor allem Jobs im Bereich Erziehung und Soziales wie etwa der Haus- und Familienpflege, der Hauswirtschaft und der Kinderbetreuung sowie in der Gebäudetechnik. Die »Eingliederung von Langzeitarbeitslosen« nutzten vor allem Arbeitgeber aus dem Handel, Kfz-Werkstätten sowie Dienstleister im Garten- und Landschaftsbau, aber auch Sportvereine und Bildungseinrichtungen.

Wie lange läuft das Programm?

Bis 2022 können die Jobcenter vier Milliarden Euro für die Förderung sozialversicherungspflichtiger Jobs für Langzeitarbeitslose ausgeben. Wie es danach weitergeht, ist unklar. Stimmen aus der Sozialbranche fordern Verlässlichkeit: Welche Parteienbündnisse auch immer die Bundestagswahlen 2021 gewinnen werden - müsse die Fortschreibung des Programms im Koalitionsvertrag festschreiben. epd/nd
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