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Rechter Schulterschluss
Berliner Verfassungsschutz gibt geheime Informationen an AfD weiter
Offenbar sind aus dem Berliner Verfassungsschutz heraus als vertraulich eingestufte Unterlagen an die AfD weitergegeben worden, wonach diese nicht als Beobachtungsfall einzustufen sei. Die Senatsinnenverwaltung bestätigte am Mittwochnachmittag, dass man »Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Verdachts des Geheimnisverrats« stellen wird. Für Niklas Schrader, den innenpolitischen Sprecher der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus, ist der Vorfall nicht zuletzt ein weiterer Beleg für ein Problem struktureller Art: »Die Sympathien für oder gar Kontakte zur extremen Rechten bei den Sicherheitsbehörden sind keine Einzelfälle.«
Ebenfalls am Mittwoch waren genau diese Nicht-Einzelfälle zuvor auch Thema im Verfassungsschutzausschuss des Abgeordnetenhauses. Konkret beschäftigte sich das parlamentarische Gremium auf Antrag der CDU mit dem bereits im August vergangenen Jahres von Innensenator Andreas Geisel (SPD) vorgestellten Elf-Punkte-Plan zur Bekämpfung von rechtsextremen Tendenzen bei der Berliner Polizei. Wobei in der Debatte schnell eines klar wurde: Die Christdemokraten gefallen sich insbesondere in der Rolle als Kämpfer gegen die vermeintliche Diskriminierung der Sicherheitsbehörden durch den rot-rot-grünen Senat. Der CDU-Abgeordnete Stephan Lenz sorgte sich im Ausschuss mit Blick auf das im Elf-Punkte-Plan vorgesehene »Anonyme Hinweisgebersystem« etwa um den Zusammenhalt der Polizeieinheiten. Die seien schließlich »auf Kameradschaft angewiesen«, und da sei es doch »ganz, ganz heikel, in die Einheit Misstrauen zu bringen«. Und auch in der Öffentlichkeit generell dürften all die Maßnahmen gegen rechts »auf keinen Fall das Grundvertrauen in die Polizei beschädigen«, so Lenz.
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Um ihre Sorgen zu untermauern, hatten die beiden CDU-Vertreter im Ausschuss den ehemaligen thüringischen Innenstaatssekretär Rüdiger Hütte als Sachverständigen geladen. Hütte betonte zwar die »unterstützenswerten Ziele« des Elf-Punkte-Plans, wollte aber ansonsten nur wenig Positives darin erkennen. Die Rede war von »diskriminierendem Generalverdacht« gegen die Polizei und davon, dass vieles in dem Konzept »einseitig« sei, »weil ausschließlich die Polizei in den Blick genommen wird«. Bei dem in dem Konzept enthaltenen Ampelsystem, mit dem disziplinarwürdige Sachverhalte klassifiziert werden sollen, frage er sich zudem, »inwieweit das nicht stigmatisierend wirkt für die Beschäftigten«, so der CDU-Politiker, dessen Amtszeit in einer bekanntlich alles andere als skandalfreien Landesbehörde inzwischen auch schon über zehn Jahre zurückliegt.
Nun fiel das Elf-Punkte-Konzept von Berlins Innensenator Geisel vor einem halben Jahr nicht vom Himmel. Sein Innenstaatssekretär Torsten Akmann (SPD) erinnerte die CDU dann auch daran, dass in den vergangenen Jahren zunehmend mehr Berichte über rechtsextreme Umtriebe in den Sicherheitsbehörden auf seinem Schreibtisch gelandet waren, »bis ich gesagt habe: So geht das nicht weiter«. Akmann verteidigte zudem das von Hütte kritisierte Ampelsystem. Die Farbe Rot signalisiere »schlimm: Rechtsextremist«, mitsamt der entsprechenden Konsequenz: »Den müssen wir loswerden.«
Allein: Die Zahl der letztlich auch disziplinarrechtlich verfolgten Fälle hält sich schwer in Grenzen. Nach Akmanns Angaben hat die Berliner Polizei im vergangenen Jahr gerade einmal 24 Strafverfahren gegen eigene Kollegen wegen rechtsextremer Vorfälle eingeleitet. Gleichzeitig laufen aktuell 47 Disziplinarverfahren wegen des Verdachts rechtsextremer oder rassistischer Äußerungen.
Die insgesamt niedrige Zahl der Fälle nimmt sich umso erstaunlicher aus, als immer wieder neue Fälle von Polizeibeamten mit ausgeprägtem Rechtsdrall bekannt werden. Für Schlagzeilen sorgte zuletzt vor allem die Existenz einer Chatgruppe aus 26 Polizisten, von denen mehrere Nachrichten mit rassistischen Inhalten oder Hakenkreuzen ausgetauscht hatten. Von Berlins Datenschutzbeauftragter Maja Smoltczyk gab es nun eine zusätzliche Beanstandung. In ihrem noch unveröffentlichten Jahresbericht rügt sie laut nd-Informationen die rechtswidrige Praxis der Berliner Polizei, in Strafanzeigen, Durchsuchungs-, Zwischen- oder Schlussberichten Begriffe wie »Roma«, »Sinti« und »Zigeuner« zu verwenden.
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