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- Corona und soziale Folgen
Linkspartei fordert einheitliche Standards für Sozialbestattungen
Sabine Zimmermann (Linke): Steigende finanzielle Belastung der Kommunen lässt befürchten, dass diese Kostenübernahme absenken
Zwickau. Die Linken haben bundesweit einheitliche Standards für Sozialbestattungen verlangt. In den Landkreisen und kreisfreien Städten gebe es dazu unterschiedliche Regelungen, sagte die Bundestagsabgeordnete Sabine Zimmermann der Deutschen Presse-Agentur. Die Corona-Pandemie führe zusätzlich zu einer angespannten kommunalen Finanzlage. »Angesichts der damit steigenden finanziellen Belastung der Kommunen ist zu befürchten, dass die Kommunen die Kostenübernahme absenken könnten. Dabei wäre es in vielen Regionen notwendig, die Leistungen anzuheben, um auch armen Menschen ein würdevolles Begräbnis zuteilwerden zu lassen.« Hier müsse der Bund die Kommunen besser unterstützen, damit diese handlungsfähig bleiben.
»Viele Menschen können es sich nicht leisten, ihre verstorbenen Angehörigen beerdigen zu lassen. Auch nach ihrem Tod werden die Verstorbenen ein weiteres Mal als arm gebrandmarkt, durch das sichtbar ärmliche Begräbnis und die bescheidene Grabausstattung«, sagte die Politikerin aus Zwickau, die im Bundestag den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend leitet. Aufgrund der zunehmenden Altersarmut und prekären Beschäftigung sei künftig mit einem Anstieg von Sozialbestattungen zu rechnen.
Nach Angaben von Zimmermann hatten Kommunen in Sachsen im Jahr 2019 rund 2,35 Millionen Euro für Armenbegräbnisse erstattet. Die höchsten Ausgaben fielen mit knapp 1,1 Millionen Euro in der Stadt Leipzig an, die geringsten im Landkreis Meißen mit rund 32 000 Euro. Die Zahl der Menschen, die von den Sozialämtern mangels eigener finanzieller Mittel Bestattungskosten für ihre Angehörigen erhielten, lag bei 1143 (2018: 1065). Angaben für 2020 liegen noch nicht vor. Zimmermann hatte die Daten beim Statistischen Landesamt Kamenz erfragt.
Rechtliche Grundlage für die Übernahme von Bestattungskosten ist das Sozialgesetzbuch XII. Dort ist aber nicht festgelegt, welche Leistungen zu einer Sozialbestattung gehören. Wörtlich heißt es: »Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.« Im Regelfall handelt es sich bei den Verpflichteten um die Angehörigen. Die Kostenübernahme ist eine Leistung an Hinterbliebene und nicht für Gestorbene. Einkommen und Vermögen werden dabei geprüft. dpa/nd
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