Für Rentner seit 2021 einfacher

STEUERERKLÄRUNG

  • Lesedauer: 2 Min.

Immer mehr Rentnerinnen und Rentner sind verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben - und zwar immer dann, wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin.

2020 lag er für Alleinstehende bei 9408 Euro und für Verheiratete bei 18 816 Euro. Auf Wunsch stellt die Deutsche Rentenversicherung kostenlose Bescheinigungen aus. Sie enthalten alle steuerrechtlich relevanten Beträge mit Hinweisen, in welchen Zeilen der Steuervordrucke die Werte eingetragen werden können.

In diesem Jahr ist es erstmals nicht zwingend erforderlich, die Daten in die »Anlage R« und »Altersvorsorgeaufwand« einzutragen. Das hat zwei Gründe: Die Vordrucke zur Steuererklärung wurden neu gestaltet, außerdem geschieht die Datenübertragung von der Rentenversicherung an das Finanzamt nun automatisch.

Wann ist das Eintragen in die Steuererklärung noch sinnvoll?

Sinnvoll ist das Eintragen, wenn eine elektronische Steuererklärung zum Beispiel via Elster-Programm abgegeben wird und man sich vorab die mögliche Rückerstattung ausrechnen lassen will. Ansonsten ist es nicht nötig, die Daten noch einmal per Hand einzutragen.

Noch ein Hinweis: Wer eine Rente bezieht und schon einmal eine Rentenbezugsmitteilung der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragt hat, erhält die Bescheinigung über die für 2020 gemeldeten Daten automatisch. Sie werden in der Regel zwischen Mitte Januar und Ende Februar zugesendet. RV/nd

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