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Plädoyers als politische Propaganda
Lübcke-Prozess: Verteidigung fordert für den als Mordhelfer angeklagten Neonazi Markus H. Freispruch
Keine Schuld, nirgends: Der Kasseler Neonazi Markus H., Mitangeklagter im Prozess um den Mord an Walter Lübcke, soll nach dem Willen seiner Verteidigung in allen Anklagepunkten freigesprochen werden. Es gebe keinerlei Beweise - nicht für die »psychische Beihilfe«, die die Bundesanwaltschaft dem 44-Jährigen vorwirft, und erst recht nicht für die vom Hauptangeklagten Stephan Ernst behauptete Mittäterschaft, an die auch die Familie des getöteten CDU-Politikers glaubt. Nicht einmal eine moralische Verantwortung des Rechtsextremen, der Walter Lübcke durch einen berühmt gewordenen Videoschnipsel von einer Bürgerversammlung in Lohfelden zum Feindbild von Rechten im ganzen Land gemacht hatte, wollte Rechtsanwalt Björn Clemens einräumen. »Er hat nichts zu bereuen«, sagte der Verteidiger am Dienstag in seinem Plädoyer vor dem Frankfurter Oberlandesgericht. »Er sitzt hier zu Unrecht.«
Im Prozess hatten sich Clemens und seine Co-Verteidigerin Nicole Schneiders, die beide nicht nur regelmäßig Rechtsextreme vertreten, sondern auch selbst in der Szene verankert sind, mit politischen Positionierungen weitgehend zurückgehalten. Das holten sie jetzt in ihren Schlussvorträgen nach. Wortreich beklagte Clemens staatliche »Stimmungsmache gegen Patrioten«, beschwerte sich über »vorsätzlichen Rechtsbruch« beim Kampf gegen Rechts und unterstellte eine perfide Beeinflussung des Lübcke-Prozesses durch voreingenommene Medien: »Diese Leute arbeiten ja unterschwellig.« Schneiders schwadronierte über »Volkstod« und »Umvolkung«, die Gefahr eines Bürgerkriegs und das grundgesetzlich garantierte »Notwehrrecht« aller Deutschen.
Ihrem Mandanten sprachen die Anwälte jedes Wissen von der Tat ebenso ab wie jeden negativen Einfluss auf Ernst. Während sie zu Prozessbeginn noch versucht hatten, den Mord als unpolitische Tat eines psychisch labilen Mannes zu deklarieren, erklärten sie Ernst nun zum rechtsextremen Überzeugungstäter, der nie aus der Szene ausgestiegen sei und deshalb zu seiner Radikalisierung niemanden mehr gebraucht habe. Schon gar nicht Markus H., dem, wie Clemens sagte, im Gegenteil das »Musterbeispiel einer ganz legalen Lebensführung« zu bescheinigen sei.
Zweifel am Beihilfevorwurf gegen den Mitangeklagten hat allerdings auch das Gericht bereits angemeldet. Im Oktober entließ es Markus H. aus der Untersuchungshaft, weil es keinen dringenden Tatverdacht mehr sah. Was der Senat damals über die mangelnde Glaubhaftigkeit der Angaben von Ernst gesagt hat, ist für die Verteidigung von Markus H., wenig überraschend, noch immer richtig. Doch auch beim zweiten, weitaus weniger erheblichen Anklagevorwurf gegen ihren Mandanten fordern sie Freispruch: Markus H. habe nicht wissen können, dass eine von ihm besessene Maschinenpistole nur unzureichend unbrauchbar gemacht gewesen sei. Er sei damit für die gesamte 15-monatige Untersuchungshaft zu entschädigen.
Markus H. schloss sich in seinem letzten Wort seinen Anwälten an. Stephan Ernst entschuldigte sich erneut bei den Angehörigen von Walter Lübcke und wiederholte seine Entschlossenheit zum Abschied von der rechten Ideologie: Was Rechtsanwältin Schneiders in ihrem Plädoyer über »Umvolkung« gesagt habe, sei genau das Denken, von dem er wegkommen wolle. Am Donnerstag soll das Urteil verkündet werden.
Unterdessen wurde bekannt, dass ein enger Weggefährte von Ernst aus der Kasseler rechtsextremen Szene bei der hessischen Kommunalwahl im März für die AfD kandidiert. Christian Wenzel, ehemals Anführer der »Kameradschaft Kassel« und Unterstützer des im Jahr 2000 in Deutschland verbotenen Neonazi-Netzwerks »Blood & Honour«, steht auf Platz 15 der AfD-Liste für den Kasseler Kreistag. Der 43-jährige Lokomotivführer erlangte zusätzliche Prominenz als Stiefbruder des rechten Verfassungsschutzspitzels Benjamin Gärtner. Dessen V-Mann-Führer Andreas Temme war beim Kasseler NSU-Mord an Halit Yozgat 2006 am Tatort und hatte kurz zuvor mit Gärtner telefoniert.
Wenzel hat wie Ernst nie von seiner rechtsextremen Gesinnung abgelassen. Seinem alten Kameraden schrieb er nach der Festnahme einen Brief ins Gefängnis, in dem er ihm nach NDR-Informationen seine Unterstützung zugesichert haben soll. Nachdem die Kandidatur Wenzels durch Recherchen der Kasseler Antifa-Gruppe Task ruchbar geworden war, bemühte sich die AfD um Schadensbegrenzung. Der Landesvorstand beteuerte, von alledem nichts gewusst zu haben und verkündete die umgehende »Annullierung« von Wenzels Parteimitgliedschaft. Vom Wahlzettel aber kann der einstige Neonazi-Kader nicht mehr gelöscht werden.
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