Lebenslange Haftstrafe für Lübcke-Mörder Stephan Ernst

Rechtsextremist wegen Mord am Kasseler Regierungspräsidenten verurteilt / Bewährungsstrafe für Mitangeklagten Markus H.

  • Johanna Treblin
  • Lesedauer: 2 Min.

Im Verfahren um den Mord an Walter Lübcke und den versuchten Mord an Ahmed I. ist am Donnerstagvormittag ein Urteil gefallen. Stephan Ernst wurde des Mordes am Kasseler Regierungspräsidenten zu einer lebenslangen Haftstrafe mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt. Wegen des versuchten Mordes an Ahmed I. wird er nicht verurteilt. Markus H. hat das Gericht zu einem Jahr und sechs Monaten wegen illegalen Waffenbesitzes verurteilt.

Walter Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni 2019 auf der Terrasse seines Wohnhauses in Wolfhagen-Istha bei Kassel erschossen worden. Der langjährige Neonazi Stephan Ernst war kurz nach der Tat anhand von DNA-Spuren am Hemd des Toten als mutmaßlicher Täter ermittelt worden. Er gestand die Tat mehrmals und belastete seinen Kasseler Kameraden Markus H. schwer. Ihm konnte nicht nachgewiesen werden, dass er auch vor Ort war. Die Anklage hatte auf psychischer Beihilfe gelautet. Die Bundesstaatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer neun Jahre Haft für H. gefordert. Die Familie des Toten, die als Nebenklägerin auftrat, war von seiner Mittäterschaft überzeugt und forderte lebenslange Haft mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld – wie auch bei Ernst.

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Ahmed I. war am 6. Januar 2016 von hinten mit einem Messer attackiert worden. Er trägt heute noch Schäden davon. Damals war auch Stephan Ernst ins Visier der Polizei geraten, die Spur wurde aber nicht weiter verfolgt. Nach dem Mord an Walter Lübcke wurde bei einer Hausdurchsuchung bei Ernst ein Messer gefunden. Es wurden darauf zwar keine direkten DNA-Spuren von Ahmed I. gefunden, die Spuren wiesen aber Merkmale auf, die auf I. hindeuteten. Später präsentierte Ernst eine Rechnung für ein baugleiches Messer, das er erst nach der Tat gekauft hatte.

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