Gericht erklärt Kündigung als rechtens

nach Diebstahl von Desinfektionsmittel

  • Lesedauer: 1 Min.

Einem Angestellten, in der Corona-Pandemie in seiner Firma eine Literflasche mit Desinfektionsmittel gestohlen haben soll, wurde zu Recht fristlos gekündigt, so das Arbeitsgericht. Der Mann habe in einer Zeit, als Desinfektionsmittel Mangelware war, »eine nicht geringe Menge« davon entwendet und in Kauf genommen, dass seine Kollegen leer ausgingen, so das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf (Az. 5 Sa 483/20).

Der Mann hatte laut Gericht seit 2004 bei einem Paketzustellunternehmen als Be- und Entlader sowie Wäscher für die Fahrzeuge gearbeitet. Bei einer stichprobenartigen Ausfahrtkontrolle fand der Werkschutz in seinem Kofferraum die Flasche Desinfektionsmittel für 40 Euro.

Damals verschwanden immer wieder Desinfektionsmittel aus den Waschräumen. Der Beschuldigte wehrte sich gegen seine Kündigung und behauptete, er habe sich während der Arbeit jede Stunde zu seinem Auto begeben, um die Hände zu desinfizieren. Er habe das Mittel für sich und seine Kollegen verwenden wollen. Er müsse kein Desinfektionsmittel stehlen, weil seine Frau in der Pflege arbeite und die Familie über sie ausreichend versorgt sei. Damit überzeugte er das Landesarbeitsgericht aber nicht. dpa/nd

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