Deutungshoheit der Dienste

Daniel Lücking über die verhinderte parlamentarische Kontrolle

  • Daniel Lücking
  • Lesedauer: 1 Min.

In den letzten drei Jahren versuchte der Untersuchungsausschuss zum Attentat vom Breitscheidplatz, Sitzung um Sitzung die Gründe für das Versagen der Behörden aufzuklären. Nur zu gern hätten die Parlamentarier*innen Einblicke in die Kronjuwelen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) gehabt: das V-Leutewesen.

Doch dessen ehemaliger Chef Hans-Georg Maaßen begann nach dem Anschlag eine Vernebelungstaktik, die an gezielte Desinformation grenzte. Nach einer Innenausschusssitzung bildete sich der Mythos, der Fall des Attentäters sei ein »reiner Polizeifall« gewesen, wobei Maaßen dies wörtlich so nie gesagt haben will.

Den Schlüssel für das Versagen des BfV vermuten Parlamentarier*innen in der Fussilet-Moschee selbst, wo es eine menschliche Quelle gab. Dass die Bundesregierung in Untersuchungsausschüssen - nicht zum ersten Mal mit dem Rücken zur Wand - Auskünfte zu V-Leuten verweigert, gibt Raum für Spekulationen. Es macht deutlich, wie groß die Versäumnisse sein müssen, wenn es darum geht, die Informationen von Informanten richtig einzuordnen.

Dem Ausschuss pauschal zu unterstellen, dass Zeugen, die in geheimer Sitzung vernommen werden, nicht geschützt seien, zeigt aber auch die Geringschätzung des Parlaments.

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