- Berlin
- Mietendeckel
Ein Instrument mit Signalwirkung
Martin Kröger über die aktuelle Debatte zum Berliner Mietendeckel
Es wird höchste Zeit, dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe seine Entscheidung zum Berliner Mietendeckel fällt. So oder so dürfte das Urteil wegweisend werden: Denn es geht um nichts weniger als die grundsätzliche Frage, ob die Bundesländer in das Wohnungswesen regulierend eingreifen dürfen oder ob dieser Bereich der Gesetzgebung des Bundes vorbehalten ist. Es ist theoretisch aber auch denkbar, dass die obersten Richter sagen, dass Teile des Gesetzes »zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin« in Ordnung sind und andere wiederum nicht. So könnte beispielsweise das reine Einfrieren der Mieten auf fünf Jahre, das durch den Deckel festgelegt wurde, bestehen bleiben, aber die daraus geltenden Absenkungsmöglichkeiten für überteuerte Mieten vom Gericht kassiert werden. Allen Beteiligten war von Beginn an klar, dass die eingesparten Mieten bis zu dieser Entscheidung zurückzulegen sind.
Sollte der Mietendeckel allerdings vor Gericht bestehen, wäre das ein starkes Signal. Die Botschaft wäre: Die Regulierung des Wohnungsmarktes in Berlin, der in den vergangenen Jahren völlig aus dem Ruder gelaufen ist, wäre möglich. Viele Metropolen, in denen die Mieten ähnlich rasant stiegen, schauen deshalb mit Spannung in Richtung Karlsruhe. Genau wie bestimmt jene Mieterinnen und Mieter der insgesamt 1,5 Millionen Wohnungen in Berlin, deren Mieten durch den Deckel bisher geschützt sind.
Diese Funktion hat das Instrument Mietendeckel bislang gut erfüllt. Es wäre zu wünschen, dass dieser Schutz bestehen bleibt, ansonsten wären zahlreiche Mieterinnen und Mieter erneut dem Mietenwahnsinn ausgeliefert. Zwar gibt es auch faire Vermieter, aber das Grundproblem der massiven Mietsteigerungen war keine Chimäre, sondern für viele bittere Realität.
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